Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 188

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17.40.42

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Mit diesem heutigen Beschluss zum Gedenkstättengesetz set­zen wir sicherlich einen positiven Meilenstein in der Gedenkarbeit und Geschichtsver­mittlung hinsichtlich der Gräuel des NS-Regimes. Ich glaube, wir alle sind dazu aufge­rufen, dies in vielfältiger Art und Weise zu tun.

Ich selbst bin aus dem Mühlviertel, wo diese Gedenkstätte, dieses Memorial in Maut­hausen ist, und ich war vor ein paar Tagen bei einer Theateraufführung über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Es ist schon bezeichnend und auch beklemmend, wenn man wahrnimmt, wie betroffen solche Schilderungen die Bevölkerung machen, wie wich­tig diese Geschichtsvermittlung ist und vor allem auch, dass das sehr vielfältig bei den Schülern praktiziert wird und die Schüler diesbezüglich eingebunden werden.

Ich glaube, die Republik Österreich, wir im Parlament haben die Verantwortung, diese Gedenkarbeit zu leisten und die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Mit dem Ge­denkstättengesetz und der Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthau­sen/Mauthausen Memorial“ setzen wir einen sehr wichtigen Schritt.

Es wurde von meinen Vorrednern auch schon sehr viel über die Zielsetzung, dabei ei­nen professionellen Museumsbetrieb mit umfassender Geschichtsvermittlung zu eta­blieren, gesprochen. Wichtig dabei ist, und das ist auch schon oft gesagt worden, die Struktur, die internationale Einbindung mit dem Internationalen Beirat, dem wissenschaft­lichen Beirat und dem Kuratorium. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dies auf entspre­chend breite Basis zu stellen.

Ich möchte dem Innenminister und dem Innenministerium ausdrücklich dafür danken – viele Vorredner haben das auch schon gemacht –, dass der Prozess, der zu dieser Bun­desanstalt geführt hat, derart professionell und breit und partizipativ aufgesetzt wurde. Ich war gestern bei dieser Aussprache mit den Botschaftern der Visegrád-Staaten da­bei, diese haben uns unisono dazu gratuliert, wie wir diesen Prozess aufgesetzt haben, und sie haben auch betont, dass die Einbindung der Opferstaaten und der Opferver­bände sehr breit war, sehr positiv war. Sie drängen darauf und bitten, diesen guten Pro­zess fortzusetzen.

Auch die Frage der Namensgebung wurde dort angesprochen, meine Vorrednerin Lue­ger hat bereits darauf hingewiesen: Wichtig ist ihnen nicht allein die Bezeichnung, son­dern dass auch alle Nebenlager mit diesem Memorial gemeint sind. Sie haben uns ge­beten, das im Parlament noch einmal zu betonen; das tun wir, da auch im Anhang die­ses Gesetzes ganz klar festgelegt wird, dass Mauthausen und alle Nebenlager damit ge­meint sind.

Ich bin überzeugt davon, dass wir einen sehr positiven Schritt setzen. Der Prozess war mustergültig, und wir setzen wirklich einen positiven Schritt – danke dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1150 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Pendl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Amon, Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 8 Abs. 1 eingebracht.

 


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