Begründung
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wurde, BGBl. I Nr. 49/2016, ausgegeben am 1. Juli 2016, kam es zu einer Änderung im Bereich des bisherigen Bundesministeriums für Bildung und Frauen. Mit dem Abänderungsantrag wird diesem Umstand Rechnung getragen.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
17.37
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es angesprochen: Internationale Solidarität war das Thema der diesjährigen Befreiungsfeier in Mauthausen. Diesmal wurde der Ablauf der Befreiungsfeier auch umgedreht, man hat nicht einen gemeinsamen Einzug, sondern auch symbolisch diesen gemeinsamen Auszug, diese gemeinsame Befreiung gefeiert. Man kann Willi Mernyi und seinem Komitee, allen seinen Mitarbeitern, allen NGOs, mit denen er zusammenarbeitet, ganz einfach nur recht, recht herzlich danken.
Ich kann es auch nur noch einmal erwähnen: Wir haben am 20. Juni 1947 eine große Aufgabe bekommen. Die sowjetischen Militärbehörden haben das KZ Mauthausen in die Obhut der Republik Österreich gegeben. Wir haben uns dazu verpflichtet, und heute haben wir tatsächlich die Möglichkeit, die gesetzliche Basis für diese Verpflichtung für Österreich zu legen.
Herr Kollege Walser, ich bin mit der Idee der Stiftung nicht einverstanden, denn wir kennen die Situation bei den Stiftungen: Da können wir Parlamentarier nicht nachschauen und nichts hinterfragen. Ich bin davon überzeugt, dass das eine gute Variante ist mit dem Konstrukt der Bundesanstalt mit einem Geschäftsführer, einem Kuratorium, dem wissenschaftlichen und dem internationalen Beirat. Die Bundesanstalt hat eine wissenschaftliche, eine pädagogische und eine kulturell gedenkpolitische Aufgabe, die sie gemeinnützig und öffentlich zu erfüllen hat.
Aufgrund der nationalen und internationalen gesellschafts-, staats- und bildungspolitischen Bedeutung ist Mauthausen ein Zentrum in Europa, ein Zentrum des Gedenkens in Europa. Ich darf nur einige Aufgaben dieser Bundesanstalt anführen: Die Prävention gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung ist einerseits eine der wichtigsten Maßnahmen; ebenso hat die Bundesanstalt die Durchführung von wissenschaftlichen und pädagogischen Fachtagungen und die Förderung der Zusammenarbeit nationaler und internationaler Verbände und Gedenkstätten zur Aufgabe.
Ich darf auch noch einmal ganz kurz auf das gestrige Treffen mit den Botschaftern der Visegrád-Staaten zu sprechen kommen, wo Seine Exzellenz Lorkowski auch noch einmal gesagt hat, es habe gute Arbeit gegeben, sie seien sehr, sehr gut eingebunden gewesen und es sei ein guter Diskussionsprozess gewesen. Und das Wichtigste, auch wenn Gusen nicht in der Überschrift steht, das Wichtigste ist, dass Mauthausen mit all seinen bis zu 50 Außenlagern, Nebenlagern und Arbeitslagern als Zentrum eines Vernichtungssystems innerhalb von Europa als Gedenkstätte bestehen bleibt.
Es ist unsere Aufgabe, dass wir diese internationale Erinnerungskultur, die speziell mit Polen seit dem Jahr 2000 sehr positiv funktioniert, im Sinne des Niemals-vergessen weitererhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. )
17.40
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.
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