Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 195

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sich ungerechtfertigt weigern, sich untersuchen zu lassen, dann besteht die Möglich­keit, dass man sie wegweist.

Als weiteren Punkt möchte ich kurz Artikel 2 betreffend EU-Polizeikooperationsgesetz ansprechen, der auch eine Änderung enthält, die vielleicht mithilft oder mithelfen soll, die Bewegungsfreiheit von, sagen wir einmal, Terroristen einzuschränken. Im SIS, dem Schengener Informationssystem, sind nämlich zirka 8 000 Foreign Terrorist Fighters, sprich ausländische Terrorkämpfer, zur Fahndung ausgeschrieben. Diese Zahl ist er­schreckend. Mit dieser Maßnahme, nämlich dass man ihnen die Identitätsdokumente ab­erkennt beziehungsweise abnehmen kann, und mit dieser Novelle wird es auch mög­lich sein, dass man ihnen im Ausland für ungültig erklärte Dokumente abnimmt, ist man doch in der Lage, die Bewegungsfreiheit dieser Menschen, dieser gefährlichen Perso­nen einzuschränken.

Nun möchte ich auf die besonderen Befugnisse zur Verhinderung von Radikalisierung und extremistisch motivierten Straftaten überleiten, damit meine ich die Gefährderan­sprache zur Deradikalisierung. Die Grundidee fußt nämlich auf den Erfahrungen, die man bei der Verhinderung von rassistisch motivierten Straftaten bei Sportgroßveran­staltungen gemacht hat. Da hat man gesehen, dass diese Maßnahme, nämlich dass man diese Täter vorladen kann, dass man sie belehrt, nicht nur in Österreich, sondern auch in Frankreich und in England Erfolge gezeigt hat. Genau das war eigentlich der Grund dafür, dass man sich dazu entschlossen hat, diese Maßnahme auch bei Men­schen, die vielleicht religiös oder ideologisch irgendwie in die falsche Richtung gehen, die motiviert sind, Straftaten zu begehen, anzuwenden.

Jetzt möchte ich kurz auf die Ausführungen des Kollegen Alm Bezug nehmen: Ich bin nicht seiner Meinung, dass eine Belehrung nicht möglich ist, weil im Gesetzestext kon­kret steht, dass man aufgrund vorangehender oder bestimmter Tatsachen, die müssen ja da sein, abschätzen muss, ob von diesen Personen die Gefahr eines verfassungs­gefährdenden Angriffs im Sinne des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes ausgeht. Auch da hat man insbesondere darauf hingewiesen, dass Personen, die zum Beispiel mehr­fach Verwaltungsübertretungen begangen haben, indem sie nationalsozialistisches Ge­dankengut weiterverbreitet oder gegen das Abzeichengesetz oder das Symbole-Ge­setz verstoßen haben, ins Visier genommen werden können und dass da auch die Mög­lichkeit besteht, deradikalisierend einzuwirken.

Zum Einwand, dass die Beamten dazu nicht in der Lage sind: Soweit ich weiß, wurde es auch vom Herrn Minister zugesichert, dass die Beamten für diese Aufgaben speziell geschult werden. Ich glaube, sie werden damit dann auch das erforderliche Feingefühl besitzen und die Lage richtig beurteilen.

Jetzt möchte ich schon Folgendes sagen: Ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass man nichts unversucht lassen soll, um Gewalt zu verhindern, und dass es daher auch wün­schenswert ist, neue Wege zu beschreiten. Als einen neuen Weg sehe ich auch diese Novelle. Ich bin außerdem der festen Überzeugung, dass es nicht nur darum geht, rechte Gewalt entschieden abzulehnen, sondern dass man auch politisch motivierte Gewaltanwendung von links (Abg. Pendl: Jede Gewalt! – Abg. Gisela Wurm: Männer­gewalt!) – jede Gewalt, es ist ganz egal, von wo sie kommt – bekämpft. Ich sage das schon aus einem gewissen Grund. Ich denke da auch an die Mitglieder des Schwarzen Blocks, die immer wieder durch Gewaltakte und Verbreitung von Chaos auffallen. Ich hoffe nur, dass die zuständigen Behörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und auch die Landesämter, sozusagen nicht auf einem Auge blind sind, sondern dass sie alle Augen offenhalten.

In diesem Zusammenhang meine ich auch, solche Maßnahmen müssen nach einer gewissen Zeit evaluiert werden. Ich glaube, es wäre gut, wenn man sagt: Zirka nach einem Jahr schauen wir uns an, was diese Bestimmung gebracht hat und ob die Maß-


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