Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 196

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nahmen, die eingesetzt werden, im Verhältnis zu den Wirkungen, die sie zeigen, ste­hen. Es bleibt daher zu hoffen, dass wir mit diesen Bestimmungen eine nützliche Hand­habe haben, um Gewalt begegnen zu können oder Gewalt zu entschärfen.

Zuletzt möchte ich nur auf die Möglichkeit von Polizeibeamten Bezug nehmen, Per­sonen, die ein Verhalten setzen, das geeignet ist, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, wegzuweisen. Ich denke schon, dass Polizistinnen und Polizisten aufgrund der Berufs­erfahrung, die sie haben, dazu sehr wohl in der Lage sind. Vor allem würden auch Sie selbst, meine Damen und Herren, es merken – und Sie sind keine geschulten Polizis­ten –, wenn sich Menschen in aggressiver Weise zum Beispiel auf dem Gehsteig zu­sammenrotten und andere Leute zwingen, die Fahrbahn zu betreten; dann werden Sie sehr wohl wissen, dass dies ein Fall wäre, bei dem man diese neue Gesetzesbestim­mung anwenden kann.

Ich bin überzeugt, dass diese Gesetzesnovelle ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass dieser auch von der Exekutive gewünscht wird; daher werden wir dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.15.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Si­cherheit, das sind die Aufgaben der Polizei – so habe ich es jedenfalls vor über 26 Jah­ren in der Gendarmerieschule gelernt. Das sind die Grundaufgaben der Polizei. Auch ist es Aufgabe der Polizei, für den Schutz der Bevölkerung und die Abwendung von Ge­fahren für diese zu sorgen.

Wir als Gesetzgeber, das sind wir im Parlament, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei die nötigen Mittel und die nötige Ausrüstung für die Erfüllung dieser Aufgaben erhält. Diese Gesetzesänderung, wie sie hier vorliegt, gibt diese Mittel und schafft wei­tere Möglichkeiten, die die Polizeibeamten für die Erfüllung der Aufgaben haben. Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz. Es ist der richtige Schritt, der hier von uns als Gesetz­geber gesetzt wird.

Wie wichtig eine gute Ausrüstung für Polizeibeamte wäre und auch ist, das haben wir am Wochenende leider in sehr tragischer Weise miterleben müssen. Auch ich möchte an dieser Stelle der Familie des getöteten Polizisten und Kollegen Daniel S. mein herz­liches Beileid aussprechen.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt diesen Fall nicht zum Anlass nehmen, um hier eine alte Forderung, die ich schon seit Jahren immer wieder vorgebracht habe, zu erneuern, aber ich muss das tun – leider anlassbezogen –, weil vielleicht gewisse Per­sonen nicht wirklich offene Ohren haben, wenn nicht gerade wieder so ein Beispiel zeigt, wie notwendig schusssichere Unterziehschutzwesten für die Polizei sind.

Ich habe das immer wieder angesprochen. Gerade als Mitarbeiter der Polizei in der Lan­desfunkleitzentrale, aber auch vom Außendienst her weiß ich, wie solche Alarme ab­laufen. Ich weiß auch, wie viele Fehlalarme es gibt und wie schwierig es ist. In diesem Fall war es wirklich eine Situation, in der man als Polizeibeamter eigentlich keine Chan­ce hat, außer man hat einen besseren körperlichen Schutz. Daniel S. hätte eine Unter­ziehschutzweste nicht mehr geholfen, aber beim schwer verletzten jungen Kollegen, der einen Bauchschuss abbekommen hat, wäre so eine Unterziehschutzweste dazu geeig­net gewesen, die Verletzungen wesentlich geringer ausfallen zu lassen.

Meine Damen und Herren, ich bringe daher, wie gesagt, eine alte Forderung von mir als Antrag ein:

 


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