Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 198

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Einschneidenden Erlebnisse (z.B. die eigene Verletzung im Dienst oder die einer Kol­legin oder eines Kollegen, Bedrohungen durch das Gegenüber oder der Gebrauch von Schusswaffen während eines Einsatzes) lösen, neben den physischen Verletzungen, auch oftmals ein Trauma bei den betroffenen Polizistinnen und Polizisten aus.

In den Jahren 2014 und 2015 gab es in Österreich insgesamt 2.021 Polizisten und Polizistinnen, die im Dienst durch Fremdeinwirkung verletzt wurden, davon lagen in 242 Fällen schwere Verletzungen vor.

In Österreich agierende Tätergruppen als auch Einzeltäter verhalten sich nicht nur ge­genüber den Opfern immer brutaler, sondern auch gegenüber der Exekutive. Es kommt vermehrt zu Übergriffen auf Exekutivbeamte mit verstärkter Brutalität.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Exekutivbeamten und -beamtinnen, die im Au­ßendienst tätig sind, mit adäquater Schutzausrüstung auszustatten, wozu auch Unter­ziehschutzwesten gehören. Deren großer Vorteil ist, dass sie unter der Kleidung ge­tragen werden können und dadurch unauffällig sind und der Angreifer daher nicht auf den ersten Blick erkennen kann, dass eine Schutzweste getragen wird und somit nicht automatisch die nicht geschützten Bereiche attackiert. Die Westen bieten – je nach Mo­dell – guten Schutz gegen Schnitte und Stiche (Messerattacken).

Momentan sind jedoch nicht alle Polizistinnen und Polizisten, die im Außendienst tätig sind, mit Unterziehschutzwesten ausgestattet. Polizistinnen und Polizisten kaufen die­se Westen – Kosten um die 700 Euro - oftmals privat. Wir fordern, dass jeder Beamte im Außendienst stichfeste und bedingt schussfeste Unterziehschutzwesten haben muss, denn es reicht nicht, wenn nur Spezialeinheiten mit den Schutzwesten ausgestattet sind. Es gäbe in dem Fall die Möglichkeit, dass die Unterziehschutzwesten ein Teil der Uniform werden oder den Beamten bei Dienstantritt aus einem Pool ausgefolgt werden.

Polizisten und Polizistinnen, die tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung im Ein­satz sind und dabei ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, müssen durch den Staat best­möglich geschützt werden!

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Exekutiv­beamte und -beamtinnen, die im Außendienst tätig sind, mit stichfesten und bedingt schussfesten Unterziehschutzwesten ausgestattet werden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.21.31

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche und die persönliche Sicherheit sind wich­tige und unverzichtbare Güter und Rechte. Österreich ist ein sicheres Land, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Fakt ist, dass es aktuell Gefahren und Bedrohungen gibt, welche die öffentliche Sicher­heit beeinflussen und den Menschen auch teilweise Angst machen. Mit dieser Novel­lierung des Sicherheitspolizeigesetzes schaffen wir neue und zeitgemäße Möglichkei­ten, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu verbessern.

 


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