Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 206

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer dem zustimmt, der gebe ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterziehschutzwesten für die Exekutive“.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.49.0110. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bericht der Bundesregierung betref­fend das Nationale Reformprogramm Österreich 2016 (III-263/1202 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nunmehr kommen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.49.31

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst ein paar Worte zur Genese dieses Nationalen Reformprogramms: Dem Namen nach könnte man ja durchaus vermuten, dass sich da die österreichische Bundesregierung in einer Art Kraftanstrengung aufgemacht hätte, Stück für Stück Reformen zu verwirklichen, aber das wäre wirklich zu viel der Ehre für diese Bundesregierung und das wäre auch wirklich ein Meilenstein.

Dieses sogenannte Nationale Reformprogramm ist Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Ziele der Agenda Europa 2020 erreicht werden sollen. Es ist also ein Art Frage-Antwort-Spiel: Der Europäische Rat gibt Empfehlungen, und die Bundesregie­rung gibt Antworten, ob und, wenn ja, wie sie diese Empfehlungen des Rates umzuset­zen beabsichtigt.

Ob es sich bei diesen Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters um einen weiteren Papiertiger handelt, wird sich zeigen. Aus meiner Sicht stehen die Chancen für einen Fortschritt bei Reformen sehr schlecht. Sogar ein überzeugter EU-Fundamen­talist wie ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat schon eingestehen müssen, dass die Umsetzung von Reformen äußerst schleppend verläuft.

Das ist eigentlich schade, denn es gibt auch Empfehlungen des Rates, die gar nicht so schlecht und für Österreich durchaus positiv wären. Schauen wir uns das an: Die erste Empfehlung des Rates ist, dass die Budgetneutralität, die Aufkommensneutralität der Steuerreform sichergestellt werden muss, damit die mittelfristigen Haushaltsziele nicht gefährdet werden; das fordert der Rat.

Die Bundesregierung verweist dann immer wieder auf die Gegenfinanzierungsmaßnah­men – Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs, Strukturmaßnahmen, Kürzungen bei Förderungen und dergleichen. Aber wenn man sich all diese Punkte, die die Bundesre-


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