Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 205

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Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.45.06

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Aggressives Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, und es ist daher richtig und wichtig, dass wir unseren Polizistinnen und Polizisten, die täglich für die Sicherheit in unserem Lande sorgen, auch die entsprechen­den Möglichkeiten einräumen, um schon im Vorfeld mögliche Straftaten zu verhindern.

Genau das ist der Sinn und der Inhalt dieser Präventions-Novelle: Handeln, bevor et­was passiert. Warum das die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den NEOS nicht verstehen, ist mir eigentlich schleierhaft, denn einerseits wird für die Motive Ver­ständnis gezeigt, wenn es dann aber ans Umsetzen geht, dann zieht man sich lieber zu­rück.

Als Gesetzgeber sind wir aber den Menschen verpflichtet, und wir sind dafür da, Maß­nahmen für mehr Sicherheit zu setzen und letztlich auch für unser Handeln Verantwor­tung zu übernehmen. Die Ängste der Grünen vor der Polizeiwillkür verstehe ich ebenso wenig wie die Ängste der NEOS vor dem Überwachungsstaat, aber ich verstehe die Ängste und Sorgen der Menschen, der Bevölkerung vor Gewalt – ob diese aus terroris­tischen Gründen erfolgt, aus ideologischen Gründen, religiösen Gründen oder schlicht und einfach deswegen, weil eine Gruppe Jugendlicher sich mit ihrem rowdyhaften Ver­halten so aufspielt wie Sheriffs. Das alles ist nicht notwendig. Ich habe Verständnis für die Ängste der Menschen, und da müssen wir entsprechend reagieren.

Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz die Mehrheit der Bevölkerung auf un­serer Seite haben, denn die Sicherheit des Einzelnen muss zu jeder Zeit Vorrang ha­ben, und daher ist es auch wichtig, dass wir das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht einschränken, das Recht auf Versammlungsfreiheit wird ebenfalls nicht einge­schränkt; aber es ist nicht notwendig, dass in diesen Bereichen rowdyhaftes Verhalten an den Tag gelegt oder gar Gewalt angewendet wird. Da gilt es, vorher entsprechend zu handeln.

Kein Verständnis habe ich auch für die Kritik betreffend die Wegweisungsmöglichkei­ten. Letztlich geht es um Schutzzonen, und wer will nicht, dass die Kinder im Kinder­garten oder in der Volksschule beziehungsweise vor diesen Einrichtungen entsprechend geschützt werden? Wir wollen das auf jeden Fall, und wenn nur ein Übergriff verhindert werden kann, hat sich das Gesetz heute schon gelohnt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass wir dieses Gesetz letztlich mit einer großen Mehrheit im Haus beschließen, weil es für mehr Sicherheit sorgt. Aggressives Verhalten – ich betone das nochmals – ist kein Kavaliersdelikt und hat in der Öffent­lichkeit nichts verloren. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1229 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Alm auf getrennte Abstimmung hin­sichtlich Art. 1 vor.

Ich werde also zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teil und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile ab­stimmen lassen.

Zunächst: getrennte Abstimmung über Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichts.

 


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