Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
18.45
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Aggressives Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, und es ist daher richtig und wichtig, dass wir unseren Polizistinnen und Polizisten, die täglich für die Sicherheit in unserem Lande sorgen, auch die entsprechenden Möglichkeiten einräumen, um schon im Vorfeld mögliche Straftaten zu verhindern.
Genau das ist der Sinn und der Inhalt dieser Präventions-Novelle: Handeln, bevor etwas passiert. Warum das die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den NEOS nicht verstehen, ist mir eigentlich schleierhaft, denn einerseits wird für die Motive Verständnis gezeigt, wenn es dann aber ans Umsetzen geht, dann zieht man sich lieber zurück.
Als Gesetzgeber sind wir aber den Menschen verpflichtet, und wir sind dafür da, Maßnahmen für mehr Sicherheit zu setzen und letztlich auch für unser Handeln Verantwortung zu übernehmen. Die Ängste der Grünen vor der Polizeiwillkür verstehe ich ebenso wenig wie die Ängste der NEOS vor dem Überwachungsstaat, aber ich verstehe die Ängste und Sorgen der Menschen, der Bevölkerung vor Gewalt – ob diese aus terroristischen Gründen erfolgt, aus ideologischen Gründen, religiösen Gründen oder schlicht und einfach deswegen, weil eine Gruppe Jugendlicher sich mit ihrem rowdyhaften Verhalten so aufspielt wie Sheriffs. Das alles ist nicht notwendig. Ich habe Verständnis für die Ängste der Menschen, und da müssen wir entsprechend reagieren.
Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz die Mehrheit der Bevölkerung auf unserer Seite haben, denn die Sicherheit des Einzelnen muss zu jeder Zeit Vorrang haben, und daher ist es auch wichtig, dass wir das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht einschränken, das Recht auf Versammlungsfreiheit wird ebenfalls nicht eingeschränkt; aber es ist nicht notwendig, dass in diesen Bereichen rowdyhaftes Verhalten an den Tag gelegt oder gar Gewalt angewendet wird. Da gilt es, vorher entsprechend zu handeln.
Kein Verständnis habe ich auch für die Kritik betreffend die Wegweisungsmöglichkeiten. Letztlich geht es um Schutzzonen, und wer will nicht, dass die Kinder im Kindergarten oder in der Volksschule beziehungsweise vor diesen Einrichtungen entsprechend geschützt werden? Wir wollen das auf jeden Fall, und wenn nur ein Übergriff verhindert werden kann, hat sich das Gesetz heute schon gelohnt. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass wir dieses Gesetz letztlich mit einer großen Mehrheit im Haus beschließen, weil es für mehr Sicherheit sorgt. Aggressives Verhalten – ich betone das nochmals – ist kein Kavaliersdelikt und hat in der Öffentlichkeit nichts verloren. (Beifall bei der ÖVP.)
18.47
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1229 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Alm auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Art. 1 vor.
Ich werde also zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Zunächst: getrennte Abstimmung über Art. 1 in der Fassung des Ausschussberichts.
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