Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 244

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Das wäre so, wie wenn man Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für Kraftfahrzeuge über 750 PS einführen würde. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) De facto hätten wir dann keine Geschwindigkeitsbeschränkungen, und so ist es auch mit diesem Gesetz. Aufgrund der 750-Millionen-Euro-Grenze haben wir de facto keine län­derbezogene Berichtspflicht für internationale Großkonzerne in Österreich. Einem an sich vernünftigen Gesetz wurden vom Finanzminister bereits vor Inkrafttreten die Zäh­ne gezogen. Unter Steuertransparenz stelle ich mir etwas anderes vor, Herr Finanzminis­ter! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Sie sind ja nur Steuerberater …!)

Das ist auch der Grund, warum wir gegen dieses Gesetz stimmen werden. Steuerver­meidung und aggressive Steuerplanung gibt es auch in internationalen Großkonzernen unter 750 Millionen € Konzernjahresumsatz. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bun­desminister Schelling.) – Ja, genau, Herr Finanzminister.

Es ist naiv, zu glauben, Herr Finanzminister, dass Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung in solchen Unternehmen nicht stattfinden. Daher schlagen wir in Anleh­nung an die Konzernumsatzgrenze von jährlich 40 Millionen €, die gemeinsam mit an­deren Faktoren eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses auslöst, ei­ne Reduktion der 750-Millionen-Euro-Grenze auf 40 Millionen € vor. Diese Reduktion wür­de sicherstellen, dass nicht nur 20 internationale Großkonzerne zur länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet wären.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt am Verrechnungspreisdokumentationsgesetz ist die un­zureichende öffentliche Publizitätsverpflichtung der länderbezogenen Berichterstattung. Diese Unternehmensdaten sollen nicht nur den Steuerbehörden zugänglich gemacht wer­den, sondern auch der breiten Öffentlichkeit. Dies würde das Vertrauen der Arbeitneh­mer und der kleinen und mittleren Betriebe in das nationale Steuersystem stärken. Je­der Staatsbürger sollte sehen können, wo die internationalen Großkonzerne ihre Steu­ern zahlen und wie viel Steuern sie zahlen. Ich habe vollstes Vertrauen in die österrei­chische Finanzverwaltung, welche eine hervorragende Arbeit leistet, aber manchmal be­nötigen die internationalen Großkonzerne den Druck der breiten Öffentlichkeit, damit die­se Großkonzerne die Gewinne dort versteuern, wo sie auch erwirtschaftet werden. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Und welche Meinung vertritt dazu unser Finanzminister? – Herr Schelling blockiert die öf­fentliche Steuertransparenz von internationalen Großkonzernen mit fadenscheinigen Ar­gumenten. Ich zitiere auszugsweise aus der schriftlichen Information des BMF an den EU-Ausschuss des Bundesrates vom 11. Mai 2016, in der Finanzminister Schelling be­gründet, warum er gegen die öffentliche Steuertransparenz von internationalen Groß­konzernen ist: „Diese Entscheidung erfolgte, weil die Risiken für die betroffenen Unter­nehmen als unverhältnismäßig groß eingeschätzt wurden. Die angesprochenen Risi­ken sind“ – unter anderem – „die Gefahr der Fehlinterpretation durch die Öffentlichkeit, die zu einer negativen Beeinflussung des Wettbewerbs führen kann.“

In diesem Zusammenhang darf ich auf die am 12. April 2016 vorgeschlagene Ände­rung der EU-Bilanzrichtlinie verweisen, welche zur Erhöhung der öffentlichen Transpa­renz bei der Zahlung von Ertragsteuern durch Unternehmen beitragen soll.

Diese breite öffentliche Publizitätsverpflichtung – die der Finanzminister übrigens als völ­kerrechtswidrig betrachtet – wird über den Umweg des Unternehmensrechts, aber nicht des Steuerrechts, in unser Rechtssystem aufgenommen werden. Es ist sehr bedauerlich, dass wir das Unternehmensrecht und damit den Justizminister benötigen, um eine öffent­liche Steuertransparenz für internationale Großkonzerne einzuführen. Das wäre eigent­lich die Aufgabe des Finanzministers und nicht des Justizministers.

Auch bei der Änderung des EU-Amtshilfegesetzes mangelt es an entsprechender Trans­parenz. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gültige Rulings, die vor dem 1. Jän-


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