Das wäre so, wie wenn man Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für Kraftfahrzeuge über 750 PS einführen würde. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) De facto hätten wir dann keine Geschwindigkeitsbeschränkungen, und so ist es auch mit diesem Gesetz. Aufgrund der 750-Millionen-Euro-Grenze haben wir de facto keine länderbezogene Berichtspflicht für internationale Großkonzerne in Österreich. Einem an sich vernünftigen Gesetz wurden vom Finanzminister bereits vor Inkrafttreten die Zähne gezogen. Unter Steuertransparenz stelle ich mir etwas anderes vor, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Sie sind ja nur Steuerberater …!)
Das ist auch der Grund, warum wir gegen dieses Gesetz stimmen werden. Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung gibt es auch in internationalen Großkonzernen unter 750 Millionen € Konzernjahresumsatz. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) – Ja, genau, Herr Finanzminister.
Es ist naiv, zu glauben, Herr Finanzminister, dass Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung in solchen Unternehmen nicht stattfinden. Daher schlagen wir in Anlehnung an die Konzernumsatzgrenze von jährlich 40 Millionen €, die gemeinsam mit anderen Faktoren eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses auslöst, eine Reduktion der 750-Millionen-Euro-Grenze auf 40 Millionen € vor. Diese Reduktion würde sicherstellen, dass nicht nur 20 internationale Großkonzerne zur länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet wären.
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt am Verrechnungspreisdokumentationsgesetz ist die unzureichende öffentliche Publizitätsverpflichtung der länderbezogenen Berichterstattung. Diese Unternehmensdaten sollen nicht nur den Steuerbehörden zugänglich gemacht werden, sondern auch der breiten Öffentlichkeit. Dies würde das Vertrauen der Arbeitnehmer und der kleinen und mittleren Betriebe in das nationale Steuersystem stärken. Jeder Staatsbürger sollte sehen können, wo die internationalen Großkonzerne ihre Steuern zahlen und wie viel Steuern sie zahlen. Ich habe vollstes Vertrauen in die österreichische Finanzverwaltung, welche eine hervorragende Arbeit leistet, aber manchmal benötigen die internationalen Großkonzerne den Druck der breiten Öffentlichkeit, damit diese Großkonzerne die Gewinne dort versteuern, wo sie auch erwirtschaftet werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Und welche Meinung vertritt dazu unser Finanzminister? – Herr Schelling blockiert die öffentliche Steuertransparenz von internationalen Großkonzernen mit fadenscheinigen Argumenten. Ich zitiere auszugsweise aus der schriftlichen Information des BMF an den EU-Ausschuss des Bundesrates vom 11. Mai 2016, in der Finanzminister Schelling begründet, warum er gegen die öffentliche Steuertransparenz von internationalen Großkonzernen ist: „Diese Entscheidung erfolgte, weil die Risiken für die betroffenen Unternehmen als unverhältnismäßig groß eingeschätzt wurden. Die angesprochenen Risiken sind“ – unter anderem – „die Gefahr der Fehlinterpretation durch die Öffentlichkeit, die zu einer negativen Beeinflussung des Wettbewerbs führen kann.“
In diesem Zusammenhang darf ich auf die am 12. April 2016 vorgeschlagene Änderung der EU-Bilanzrichtlinie verweisen, welche zur Erhöhung der öffentlichen Transparenz bei der Zahlung von Ertragsteuern durch Unternehmen beitragen soll.
Diese breite öffentliche Publizitätsverpflichtung – die der Finanzminister übrigens als völkerrechtswidrig betrachtet – wird über den Umweg des Unternehmensrechts, aber nicht des Steuerrechts, in unser Rechtssystem aufgenommen werden. Es ist sehr bedauerlich, dass wir das Unternehmensrecht und damit den Justizminister benötigen, um eine öffentliche Steuertransparenz für internationale Großkonzerne einzuführen. Das wäre eigentlich die Aufgabe des Finanzministers und nicht des Justizministers.
Auch bei der Änderung des EU-Amtshilfegesetzes mangelt es an entsprechender Transparenz. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gültige Rulings, die vor dem 1. Jän-
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