Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 245

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ner 2012 erteilt wurden, nicht mit anderen Staaten ausgetauscht werden sollten. Auch da ist der Finanzminister gefordert, sich für einen EU-weiten Austausch aller noch gül­tigen Rulings und nicht nur der ab 1. Jänner 2012 gültigen Rulings einzusetzen.

Abschließend noch eine Anmerkung zum heutigen Abänderungsantrag zur Registrier­kassenpflicht: Die Schaffung von Ausnahmeregelungen zur Registrierkassenpflicht ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Völlig unverständlich ist allerdings, dass vom Finanzminister Regelungen geschaffen werden, welche die Parteien samt deren Un­tergliederungen in verfassungswidriger Weise gegenüber der restlichen Wirtschaft – ins­besondere gegenüber der Gastronomie – und den wirklich gemeinnützigen Vereinen bevorzugen. Das ist nichts anderes als eine versteckte Parteienfinanzierung unter der Schirmherrschaft des Finanzministers. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich würde mir wünschen, Herr Finanzminister, dass Sie sich für die Feuerwehren im gleichen Ausmaß einsetzen würden wie für die Parteien und deren Vorfeldorganisa­tionen. Es muss sichergestellt werden, dass es durch den heutigen Abänderungsan­trag zu keinen Verschlechterungen bei den Feuerwehren kommen kann. Darüber hi­naus fordere ich Sie auf, bei den Feuerwehren endlich den Vorsteuerabzug für die An­schaffung von Einsatzgeräten zu ermöglichen, und darf diesbezüglich auf den Antrag von Präsidenten Hofer, Strache und mir verweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


19.57.06

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir beraten heute das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016. Die jährliche Steueranpassung kommt heute in zwei sehr unterschiedlichen Gesetzesmaterien zum Beschluss. Das eine ist das, was Kolle­ge Fuchs gerade so ausführlich besprochen hat, das Verrechnungspreisdokumenta­tionsgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Berichterstattung, das sogenannte Country-by-Country-Reporting, durch das Erstellen von Master Files und Local Files, durch die Dokumentation der Ver­rechnungspreise und die Abgabe dieser an das Finanzamt. Dadurch wird das eine Steu­ererklärung und ist dementsprechend mit der Körperschaftssteuererklärung abzugeben.

Auf der anderen Seite haben wir mit dem Abänderungsantrag einen wesentlichen Punkt beschlossen, das sogenannte Vereins- und Wirtepaket, ich nenne es auch Hausver­standspaket. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Warum? – Es werden hier Tatsachen ge­bildet, die derzeit üblich sind, die derzeit von allen Bevölkerungsgruppen vernünftiger­weise anerkannt werden. Das betrifft die Dauer der Vereinsfeste und die Abhaltung die­ser. Die unterschiedlichen Rechtssituationen, die Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine gehabt haben, werden zusammengezogen und in eine eigene einheitliche Rechts­materie zusammengeführt.

Es gibt Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht in bestimmten Fällen. Ganz wichtig ist, dass die Kooperation von Wirten mit Vereinen ermöglicht wird, die in der derzeiti­gen Rechtslage eigentlich nur sehr schwer oder nicht möglich war. Wir unterstützen die Veranstaltungen außer Haus, damit die Wirte dort mitmachen können und ebenfalls Vereinfachungen bei der Registrierkassenpflicht haben. Wir schaffen Regeln für die eh­renamtlichen Mitarbeiter, damit sie nicht von der Krankenkasse und den Behörden ge­quält werden. Wir schaffen eine neue Aushilfenregelung, damit unsere Wirte die Mög­lichkeit haben, Mitarbeiter zu akquirieren, die helfen können.

Dieses Paket ist ein sehr vernünftiges Paket. Wir sehen, dass wir versuchen, die der­zeitige Rechtslage so anzupassen, wie die Leute das brauchen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite