ner 2012 erteilt wurden, nicht mit anderen Staaten ausgetauscht werden sollten. Auch da ist der Finanzminister gefordert, sich für einen EU-weiten Austausch aller noch gültigen Rulings und nicht nur der ab 1. Jänner 2012 gültigen Rulings einzusetzen.
Abschließend noch eine Anmerkung zum heutigen Abänderungsantrag zur Registrierkassenpflicht: Die Schaffung von Ausnahmeregelungen zur Registrierkassenpflicht ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Völlig unverständlich ist allerdings, dass vom Finanzminister Regelungen geschaffen werden, welche die Parteien samt deren Untergliederungen in verfassungswidriger Weise gegenüber der restlichen Wirtschaft – insbesondere gegenüber der Gastronomie – und den wirklich gemeinnützigen Vereinen bevorzugen. Das ist nichts anderes als eine versteckte Parteienfinanzierung unter der Schirmherrschaft des Finanzministers. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich würde mir wünschen, Herr Finanzminister, dass Sie sich für die Feuerwehren im gleichen Ausmaß einsetzen würden wie für die Parteien und deren Vorfeldorganisationen. Es muss sichergestellt werden, dass es durch den heutigen Abänderungsantrag zu keinen Verschlechterungen bei den Feuerwehren kommen kann. Darüber hinaus fordere ich Sie auf, bei den Feuerwehren endlich den Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Einsatzgeräten zu ermöglichen, und darf diesbezüglich auf den Antrag von Präsidenten Hofer, Strache und mir verweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
19.57
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir beraten heute das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016. Die jährliche Steueranpassung kommt heute in zwei sehr unterschiedlichen Gesetzesmaterien zum Beschluss. Das eine ist das, was Kollege Fuchs gerade so ausführlich besprochen hat, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Berichterstattung, das sogenannte Country-by-Country-Reporting, durch das Erstellen von Master Files und Local Files, durch die Dokumentation der Verrechnungspreise und die Abgabe dieser an das Finanzamt. Dadurch wird das eine Steuererklärung und ist dementsprechend mit der Körperschaftssteuererklärung abzugeben.
Auf der anderen Seite haben wir mit dem Abänderungsantrag einen wesentlichen Punkt beschlossen, das sogenannte Vereins- und Wirtepaket, ich nenne es auch Hausverstandspaket. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Warum? – Es werden hier Tatsachen gebildet, die derzeit üblich sind, die derzeit von allen Bevölkerungsgruppen vernünftigerweise anerkannt werden. Das betrifft die Dauer der Vereinsfeste und die Abhaltung dieser. Die unterschiedlichen Rechtssituationen, die Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine gehabt haben, werden zusammengezogen und in eine eigene einheitliche Rechtsmaterie zusammengeführt.
Es gibt Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht in bestimmten Fällen. Ganz wichtig ist, dass die Kooperation von Wirten mit Vereinen ermöglicht wird, die in der derzeitigen Rechtslage eigentlich nur sehr schwer oder nicht möglich war. Wir unterstützen die Veranstaltungen außer Haus, damit die Wirte dort mitmachen können und ebenfalls Vereinfachungen bei der Registrierkassenpflicht haben. Wir schaffen Regeln für die ehrenamtlichen Mitarbeiter, damit sie nicht von der Krankenkasse und den Behörden gequält werden. Wir schaffen eine neue Aushilfenregelung, damit unsere Wirte die Möglichkeit haben, Mitarbeiter zu akquirieren, die helfen können.
Dieses Paket ist ein sehr vernünftiges Paket. Wir sehen, dass wir versuchen, die derzeitige Rechtslage so anzupassen, wie die Leute das brauchen.
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