Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 243

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Ich lasse zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Tamandl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.49.4812. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Kon­teneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Melde­standard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bun­desabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben wer­den (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.)

13. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1244 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 12 und 13 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.50.18

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Erhöhung der Steuertransparenz ist ein wichtiger Schritt hin zur Steuergerechtigkeit. Daher ist die Einführung eines Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.

Bedauerlicherweise wurde aber der persönliche Anwendungsbereich des Verrechnungs­preisdokumentationsgesetzes vom Finanzminister so eingeschränkt, dass aufgrund der zu hohen jährlichen Konzernumsatzgrenze von über 750 Millionen € lediglich 20 inter­nationale Großkonzerne im Jahr 2017 einer länderbezogenen Berichtspflicht – dem so­genannten Country-by-Country-Reporting – unterliegen werden.

 


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