Oppositionsparteien bis zu diesem Zeitpunkt nichts wissen. Hätte mir nicht der Kollege Krainer um 19.58 Uhr diesen Abänderungsantrag in die Hand gegeben, hätte ich nicht einmal gewusst, worum es da geht, weil ich beim Mithören der Verlesung durch den Kollegen Groiß die Dinge nicht verstanden habe. Sie werden doch wirklich nicht von uns, Herr Kollege Groiß, erwarten, dass wir diesem Abänderungsantrag zustimmen.
Nun aber zum eigentlichen Inhalt des EU-Abänderungsgesetzes: Einer meiner Vorredner – es war Herr Kollege Fuchs – hat gesagt: Die Großkonzerne brauchen den Druck durch die Öffentlichkeit! Ich kann das nur voll und ganz unterstützen, denn die Transparenz ist eines der stärksten Instrumente im Kampf gegen Steuerdumping. Da geht es nicht um Misstrauen gegen die Finanzverwaltung, auch nicht die österreichische Finanzverwaltung. Ich werde Ihnen nun ein paar Beispiele aus den Zeitungen zitieren.
Ich habe ja nicht viel Zeit, aber die „Süddeutsche Zeitung“ vom 31. Dezember 2015 berichtet: „Apple muss in Italien 318 Millionen € Steuer nachzahlen“. Die deutsche Tageszeitung „Die Welt“ vom 24. März 2015 schreibt, Apple soll in den Jahren 2008 bis 2013 in Italien 880 Millionen € hinterzogen haben. Die „Süddeutsche Zeitung“ vom 25. Jänner 2016 berichtet – vorher betraf es Apple, das betrifft jetzt Google –, dass Google in Großbritannien für die letzten zehn Jahre 172 Millionen € Steuern nachzahlen wird. – Und, und, und. Ich könnte Ihnen aus meiner Dokumentation noch zig Beispiele dazu bringen.
Während also die kleinen Unternehmen und die kleinen unselbständig Beschäftigten ihre Einkommen brav versteuern, können es sich die Großen durch Sonderabsprachen, durch Gewinnverschiebungen durchaus richten, und unterstützt werden sie dabei durch die „Großen Vier“, die Steuerberatungskanzleien. Sie minimieren ihre Steuerleistung zum Teil gegen null, machen Gewinnverschiebungen, über Steueroasen werden ihre Gewinne so lange verschoben, bis am Ende des Tages nichts mehr zur Besteuerung übrig bleibt. Solche Modelle sind oft an der Grenze zur Legalität. Da fragt man sich schon: Wo bleibt denn da die Steuergerechtigkeit? – Allein durch diese Gewinnverschiebungen und die Sonderabsprachen gehen in der Europäischen Union 160 Milliarden bis 190 Milliarden € verloren. (Beifall bei den Grünen.)
Was kann man dagegen tun? – Das ist natürlich die Kernfrage, und da komme ich zum EU-Abgabenänderungsgesetz, zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz und zu den Tax Rulings. Nehmen wir aus dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz das sogenannte Country-by-Country-Reporting her, also die länderbezogenen Berichte über bestimmte Kennzahlen, so sehen wir, es ist vorgesehen, dass das nur für Großkonzerne, für Unternehmensgruppen ab 750 Millionen € Umsatz erfolgen soll. Das ist lächerlich. Was es hier braucht, ist eine deutlich niedrigere Grenze. Wir haben das schon im Ausschuss gesagt: Wir wollen uns an die Bilanzierungsrichtlinie anlehnen und stellen uns 50 Millionen € vor.
Es kann nicht angehen, dass diese Kennzahlen wie Beschäftigung, Umsätze, Steuerzahlungen und dergleichen nur an Steuerbehörden gemeldet werden, sondern diese müssen an die Öffentlichkeit gemeldet werden, denn diese ist die stärkste Waffe oder eine der stärksten Waffen im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Mein Vorredner hat schon begründet, dass Ihre Ablehnungen im Ausschuss, Herr Finanzminister – und ich habe sie alle erwähnt – sehr fadenscheinig sind. Ich kann das nur noch einmal unterstreichen und frage mich noch einmal in diesem Zusammenhang: Warum melden Banken diese Daten? Warum melden Rohstofffirmen diese Daten? Gibt es dort diese Probleme nicht, Herr Finanzminister?
Der zweite Punkt betrifft den automatischen Informationsaustausch von Sonderabsprachen zwischen Steuerbehörden und Großunternehmungen. Über Steuerabsprachen dieser Art wissen wir aus „Lux Leaks“ Bescheid. Wir wissen auch Bescheid, dass eine Firma Ikea ihre Steuerzahlung durch solche Steuerabsprachen de facto gegen null herabgesetzt hat, und das ist ein untragbarer Zustand.
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