Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 250

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Auch da braucht es für diese Steuervorabsprachen Öffentlichkeit. Es reicht nicht, dass diese Meldungen zwischen den Finanzbehörden ausgetauscht werden, sondern sie müs­sen auf der einen Seite auch an die Öffentlichkeit gelangen, und sie müssen auch der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden, damit diese im Fall der Prü­fung unerlaubter Beihilfen Informationen darüber hat und nicht nur statistische Daten, wie das derzeit vorgesehen ist.

Es reicht auch wirklich nicht aus, solche Absprachen erst ab 1. Jänner 2017 zu mel­den, jene Absprachen vor 2012 überhaupt nicht und jene zwischen 2012 und 2017 in nur sehr eingeschränkter Form. Es kann nicht sein, dass zwar Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden, aber nicht Instrumente ergriffen werden, die glaubwürdig sind. Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem in der Europäischen Union – da knüpfe ich an die Brexit-Diskussion von heute Morgen an –, und wir können es uns nicht leisten, mit stump­fen Waffen gegen Steuerdumping vorzugehen. Da werden wir nicht weiterkommen.

Im Übrigen ist es ja so – das habe ich zu erwähnen vergessen –: Beim Country-by-Country-Reporting, also bei diesen Länderberichten, gibt es ja einen neueren Vorschlag der Europäischen Kommission, die durchaus Öffentlichkeit einfordert. Daher ist das so wichtig, daher finde ich es untragbar, dass es permanent zu Verwässerungen und fau­len Kompromissen in dieser Hinsicht kommt.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffent­liche Transparenz gegen Steuerdumping

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, sich auf europäischer Ebene für öffentliche Transparenz betreffend länderbezoge­ne Berichte im Zusammenhang mit der Änderung der Richtlinie zur Offenlegung von Er­tragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen ein­zusetzen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Verwässerungen komm, sowie die öffentliche Transparenz auf nationaler Ebene umzusetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betreffend öffentliche Transparenz gegen Steuerdumping

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regierungs­vorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsge­setz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Konten­register- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsa-


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