Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 251

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mer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsge­setz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bun­desabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.) – TOP 12

Begründung

Steuerdumping, Steuervermeidungsstrategien und aggressive Steuerplanung von mul­tinationalen Konzernen rücken zunehmend ins Licht der Öffentlichkeit. Insbesondere die Enthüllungen rund um Lux Leaks oder die Panama Papers haben dafür einen wich­tigen Beitrag geleistet und zu Recht öffentliche Empörung ausgelöst.

Die EU-Mitgliedstaaten beginnen nun erste Maßnahmen zu beschließen, um dem Steu­erdumping multinationaler Konzerne entgegenzuwirken. Mit dem EU-Abgabenände­rungsgesetz 2016 setzt Österreich zwei Maßnahmen um. Der automatische Informa­tionsaustausch zwischen Steuerbehörden wird erweitert um das so genannte Country by Country Reporting und den Austausch von Steuervorbescheiden, also (Sonder-) Ab­sprachen zwischen Steuerbehörden und Konzernen mit dem Ziel Steuern zu minimieren.

Durch die verpflichtende Vorlage von länderbezogenen Berichten für multinationale Kon­zerne (Country by Country Reporting) werden etwa Informationen über die Einkünfte, Steuern oder Geschäftstätigkeit getrennt nach Staaten aufgegliedert und automatisch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Ebenfalls auto­matisch sollen Steuervorbescheide, die vor allem durch den Lux Leaks Skandal öffent­lich wurden, zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Der automatische Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden und die Vor­lage von Berichten an die Steuerbehörden greifen zu kurz. Bereits bisher hätten Infor­mationen zwischen den Steuerbehörden im Rahmen von Spontaninformationen ausge­tauscht werden müssen. Das hat sich aber in der Vergangenheit als nicht effizient er­wiesen. Es reicht nicht, wenn nur die Steuerbehörden Informationen zu den Steuerprak­tiken und den Unternehmenskennzahlen multinationaler Konzerne haben. Entschei­dend ist die öffentliche Transparenz. Die Öffentlichkeit hat nach all den Skandalen ein Recht darauf zu erfahren, welche multinationalen Konzerne gesetzliche Lücken ausnut­zen, um ihre Steuerleistung zu minimieren und welche einen fairen Beitrag zur Finan­zierung des Wohlfahrtsstaates leisten. Multinationale Konzerne werden nur dann ihre Steuerdumpingstrategien beenden, wenn sie sich einer kritischen Öffentlichkeit stellen müssen. Ansonsten werden sie weiterhin Nationalstaaten gegeneinander ausspielen. Die Forderung nach öffentlicher Transparenz kann abschreckende Wirkung entfalten und hat nichts mit Misstrauen gegenüber unseren Steuerbehörden zu tun. Diese leisten hervor­ragende Arbeit.

Auch Argumente (Geschäftsgeheimnis, Steuergeheimnis, Verletzung völkerrechtlicher Be­stimmungen, Fehlinterpretation der Daten durch die Öffentlichkeit), die gegen eine ver­stärkte Transparenz bei länderbezogenen Berichten ins Treffen geführt werden, sind nicht stichhaltig. Banken und Rohstofffirmen melden solche Daten bereits.

Ein besonders schwaches Argument des Finanzministers in der Debatte zum EU-Ab­gabenänderungsgesetz war der Hinweis, dass damit OECD bzw EU-Richtlinien prakt­isch 1:1 umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Kompromisse, die von Lobbyis­ten verwässert wurden. Zudem gibt es einen neueren Entwurf der Europäischen Kom­mission zu einem Country by Country-Reporting, der öffentliche Transparenz vorsieht. Wenn daher dem Steuerdumping tatsächlich ein Ende gesetzt werden soll, dann brau­chen wir strengere Bestimmungen. Sie könnten Vorbildwirkung entfalten und Nachah­mer finden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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