mer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.) – TOP 12
Begründung
Steuerdumping, Steuervermeidungsstrategien und aggressive Steuerplanung von multinationalen Konzernen rücken zunehmend ins Licht der Öffentlichkeit. Insbesondere die Enthüllungen rund um Lux Leaks oder die Panama Papers haben dafür einen wichtigen Beitrag geleistet und zu Recht öffentliche Empörung ausgelöst.
Die EU-Mitgliedstaaten beginnen nun erste Maßnahmen zu beschließen, um dem Steuerdumping multinationaler Konzerne entgegenzuwirken. Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 setzt Österreich zwei Maßnahmen um. Der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden wird erweitert um das so genannte Country by Country Reporting und den Austausch von Steuervorbescheiden, also (Sonder-) Absprachen zwischen Steuerbehörden und Konzernen mit dem Ziel Steuern zu minimieren.
Durch die verpflichtende Vorlage von länderbezogenen Berichten für multinationale Konzerne (Country by Country Reporting) werden etwa Informationen über die Einkünfte, Steuern oder Geschäftstätigkeit getrennt nach Staaten aufgegliedert und automatisch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Ebenfalls automatisch sollen Steuervorbescheide, die vor allem durch den Lux Leaks Skandal öffentlich wurden, zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Der automatische Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden und die Vorlage von Berichten an die Steuerbehörden greifen zu kurz. Bereits bisher hätten Informationen zwischen den Steuerbehörden im Rahmen von Spontaninformationen ausgetauscht werden müssen. Das hat sich aber in der Vergangenheit als nicht effizient erwiesen. Es reicht nicht, wenn nur die Steuerbehörden Informationen zu den Steuerpraktiken und den Unternehmenskennzahlen multinationaler Konzerne haben. Entscheidend ist die öffentliche Transparenz. Die Öffentlichkeit hat nach all den Skandalen ein Recht darauf zu erfahren, welche multinationalen Konzerne gesetzliche Lücken ausnutzen, um ihre Steuerleistung zu minimieren und welche einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates leisten. Multinationale Konzerne werden nur dann ihre Steuerdumpingstrategien beenden, wenn sie sich einer kritischen Öffentlichkeit stellen müssen. Ansonsten werden sie weiterhin Nationalstaaten gegeneinander ausspielen. Die Forderung nach öffentlicher Transparenz kann abschreckende Wirkung entfalten und hat nichts mit Misstrauen gegenüber unseren Steuerbehörden zu tun. Diese leisten hervorragende Arbeit.
Auch Argumente (Geschäftsgeheimnis, Steuergeheimnis, Verletzung völkerrechtlicher Bestimmungen, Fehlinterpretation der Daten durch die Öffentlichkeit), die gegen eine verstärkte Transparenz bei länderbezogenen Berichten ins Treffen geführt werden, sind nicht stichhaltig. Banken und Rohstofffirmen melden solche Daten bereits.
Ein besonders schwaches Argument des Finanzministers in der Debatte zum EU-Abgabenänderungsgesetz war der Hinweis, dass damit OECD bzw EU-Richtlinien praktisch 1:1 umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Kompromisse, die von Lobbyisten verwässert wurden. Zudem gibt es einen neueren Entwurf der Europäischen Kommission zu einem Country by Country-Reporting, der öffentliche Transparenz vorsieht. Wenn daher dem Steuerdumping tatsächlich ein Ende gesetzt werden soll, dann brauchen wir strengere Bestimmungen. Sie könnten Vorbildwirkung entfalten und Nachahmer finden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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