Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für öffentliche Transparenz betreffend länderbezogene Berichte im Zusammenhang mit der Änderung der Richtlinie zur Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen einzusetzen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Verwässerungen kommt, sowie die öffentliche Transparenz auf nationaler Ebene umzusetzen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.10
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch auf die internationale Dimension des EU-Abgabenänderungsgesetzes eingehen, und da wiederum auf den Bereich des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes, das auf die BEPS-Initiative der G20 aufgrund einer Vorlage der OECD zurückzuführen ist, mit dem Ziel der Bekämpfung der Base Erosion und des Profit Shifting, daher auch die Abkürzung „BEPS“. Diese hat das Ziel, schädliche Steuerpraktiken von international agierenden Konzernen zu verhindern, wodurch unter anderem durch Gewinnverschiebung das Steueraufkommen einzelner Staaten erodiert ist.
Das, was unter dem Terminus „schädliche Steuerpraktiken“ zu verstehen ist, ist etwas, was Staaten weltweit zusetzt. Jetzt sind wir einmal im Bereich der EU. Auch da sehen wir, wie zum Beispiel in Griechenland große Firmen problematisch agiert haben, große Firmen, internationale, EU-weit tätige Firmen, die in Griechenland ihren Sitz gehabt haben und ewig lange keine Steuer gezahlt haben oder Steuer verschoben, verschleppt haben.
Das geht entwickelten Ländern wie eben EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland sehr stark an die Substanz, noch viel mehr aber natürlich nicht entwickelten Ländern, denen jedes Jahr durch Steuererosion und Steuerverhinderung – es ist gesagt worden, das ist zum Teil sehr hart an der Grenze der Legalität – Hunderte Milliarden von Steuergeldern entgehen, die sie sehr dringend bräuchten, um zum Beispiel in soziale Infrastruktur zu investieren oder ihren Herausforderungen, wie sie auch in den Sustainable Development Goals beschrieben sind, nachkommen zu können. Die Frage von robusten eigenen Steuereinkünften ist auch global ein ganz großes Thema.
Zurück zu dem konkreten Paket, wo eine Maßnahme die Leitlinie zur Verrechnungspreisdokumentation und zur länderbezogenen Berichterstattung ist: Da berührt die EU-Richtlinie zur Transparenzanforderung an internationale Unternehmen auch die Amtshilferichtlinie der EU, was die Möglichkeit zum Informationsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten betrifft. Die Country-by-Country-Reports sind jetzt schon mehrfach erwähnt worden. Es geht wirklich darum, weltweit nachvollziehbar zu machen, wie die Verteilung der Erträge, die Steuern und die Geschäftstätigkeit dieser multilateralen Unternehmern erfolgt.
Die Dokumentationspflicht, die jetzt – das ist auch schon gesagt worden – erst ab einer Schwelle von 750 Millionen € Gesamtjahresumsatz zum Tragen kommt, ist in der Tat etwas, wo ich mir wünschen würde, dass sie niedriger wird, das sinnvollerweise aber im EU-Gleichklang, da wären also Initiativen der EU in diese Richtung gefragt.
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