Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 51

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bildeten PflegefachassistentInnen und diplomierten Gesundheits- und Krankenpfle­gerInnen. Auf Kosten der pflegerischen Qualität für die PatientInnen wird hier versucht Geld einzusparen.

Für die PatientInnen und Beschäftigten in der Langzeitpflege sollten aber die gleichen Bedingungen gelten wie in Krankenanstalten. Deshalb sollte nach einer angemes­senen Übergangsfrist die Ausbildung zur Pflegeassistenz auslaufen.

Der Assistenzberuf zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sollte ausschließlich die zweijährig ausgebildete Pflegefachassistenz sein.

Der gegenständliche Ausschussbericht schlägt dem Nationalrat die Annahme der Ent­schließung in Anhang 2 betreffend die Einrichtung einer Telefonhotline bei langen Wartezeiten auf MRT- und CT-Untersuchungen vor. Dieser Ausschussantrag ist nicht weitgehend genug.

Diverse Medienberichte, aber auch der Test des Konsumentenmagazins „Konsument“ (Nr. 4/2016) haben nicht nur überlange und auch stark divergierende Wartezeiten bei Untersuchungen in Instituten für bildgebende Diagnostik ergeben, sondern auch ter­minliche Vorreihungen, wenn private Zuzahlungen erfolgen. Diese Praktiken sind inakzeptabel, vor allem bei schwerkranken Menschen, die auf rasche Untersuchungs­ergebnisse angewiesen sind.

Die kassenfinanzierte MRT- und CT-Untersuchung wurde 2013 vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger rationiert und gedeckelt. Seither kommt es immer wieder zu unerträglich langen Wartezeiten für die PatientInnen. Einzige Möglichkeit, die langen Wartezeiten zu umgehen, sind Privatzahlungen, und zwar in einer Höhe, die für ein solidarisches Gesundheitssystem nicht länger vertretbar ist.

Der Hauptgrund für die Wartezeiten und Missstände ist die zwischen dem Haupt­verband der Sozialversicherungsträger und dem Verband der Gesundheitsbetriebe abgeschlossene Honorarvereinbarung, die auch zwischen den Vertragspartnern höchst umstritten ist. Auch Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte die herrschenden Zustände erst im Juni 2016 aufs Schärfste: „Diese geltende Vereinbarung führt dazu, dass freie Kapazitäten nur gegen zusätzliche private Zahlungen von ohnehin sozialversicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.“ Daraus resultiert eine Zwei-Klas­sen-Medizin: Diejenigen, die sich die Zuzahlung oder Privatzahlung leisten können, sind in der Lage, rasch zu einer bildgebenden diagnostischen Abklärung zu kommen. Auch PatientInnen mit einer Verdachtsdiagnose auf Krebs haben oft wochen­lange Wartezeiten auf ein MR oder CT in Kauf zu nehmen, was vollkommen inakzeptabel ist.

Der Antrag sieht deshalb vor, dass ein Maßnahmenplan erstellt wird, durch den schwerkranke Menschen ohne Verzögerung Zugang zu bildgebenden Untersuchungen erhalten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grund­la­gen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass es österreichweit künftig einheitliche Mindeststandards zum Personaleinsatz von diplomierten Gesund­heits- und KrankenpflegerInnen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen gibt.

Der Anteil der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen hat in Kran­ken­anstalten mindestens 50 % zu betragen, um die pflegerische Qualität sicher­zustellen.

 


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