Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 52

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2. Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein Auslaufen der einjährig ausge­bildeten Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.

3. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, spätestens bis Ende 2016 mit allen dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu vereinbaren, die sicherstellen, dass

a) die Wartezeiten der PatientInnen auf eine MRT- oder CT-Untersuchung kürzer werden sowie

b) in medizinisch dringenden Fällen umgehend eine kassenfinanzierte bildgebende Untersuchung ermöglicht wird, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


10.41.37

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt erklärt er uns die Welt: Geschichten aus der Ordination!) Meine allererste Begegnung mit der Pflege hatte ich als junger Medizinstudent; und ich möchte jetzt der Schwester Anni und der Schwester Hermi gedenken (allgemeine Heiterkeit), denn ich war damals als Ferialassistent … (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Nein, ich war voll bezahlt! – Nachdem ich drei Wochen Leibschüsseln getragen habe, hätte ich einen Nachtdienst machen sollen. Da hat sie gesagt: Leg dich einfach ins Bett!, und ich musste in einem Zimmer, voll mit 28 Patienten der Unfallchirurgie, die gestöhnt haben – und damals hat es noch diese Extensoren gegeben –, im Pflegegewand schlafen. So war es damals.

Mein nächster Job war dann im Krankenhaus – ich sage lieber nicht, welches –, dort war ich auf der Neurologie. (Zwischenruf und Heiterkeit bei der FPÖ.) Da durften wir am Abend Schlafmittel austeilen, also etwas, was heute undenkbar ist. Warum sage ich das? – Die Welt hat sich gedreht, wie Abgeordneter Spindelberger richtig gesagt hat, und heute haben wir eine große Drehung, nämlich ein Jahrzehntegesetz gemacht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sind alle so begeistert, die Betroffenen!) Zwar glaubt uns das wahrscheinlich keiner, aber nach 20 Jahren, in denen das alte Gesetz gegolten hat, war ein Facelift wirklich mehr als notwendig. Es ist nicht nur ein Facelift, sondern es ist, glaube ich, eine komplette plastische Operation geworden.

Wen betrifft das eigentlich? – Wir haben 90 000 Beschäftigte in diesem Bereich. Es ist der größte Beschäftigungsbereich im Gesundheitswesen. Wem soll es zugute­kom­men? – Wenn wir überlegen, dass wir in den letzten 40 Jahren zirka zwölf bis 13 Jahre Lebenserwartung dazugewonnen haben, dürfen wir uns nicht wundern, dass die Zahl der 80-Jährigen de facto schon das Durchschnittsmaß ist. In den nächsten 15 Jahren – und man muss in der Gesundheitspolitik immer vorausdenken – verdoppelt sich die Zahl der 85-Jährigen, der 100-Jährigen, beziehungsweise gibt es eine Verdreifachung, eine Vervierfachung. Das heißt, man braucht nicht viel von Gesundheitspolitik zu verstehen, um zu merken, wir werden einen großen Pflegebedarf haben. Im Bezug darauf ist das Gesetz meiner Meinung nach ein sehr ausgewogenes Gesetz, denn es hat sehr viele Stärken und wenig Schwächen. Es ist auch im internationalen Vergleich durchaus herzeigbar.

Wir schaffen die Akademisierung. Wir schaffen einen Fachassistenten mit zweijähriger Ausbildung. Wir schaffen die aufgewertete Pflegeassistenz mit Betonung auf Langzeit.


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