Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 55

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Zuseher! Lieber Herr Kollege Loacker, ich denke, das wichtigste im Pflegebereich, im Krankenhaus und auch in den Pflegeheimen ist, dass es ein gutes Zusammenwirken aller dort Beschäftigten gibt – der Ärzte und Ärztinnen, der Pflegerinnen und Pfleger –, denn dann bin ich mir sicher, dass das, was wir alle wollen, nämlich dass der Mensch, der Patient/ die Patientin im Mittelpunkt steht, auch gut gelingen kann.

Ich glaube auch – was du angesprochen hast –, dass gerade mit diesem Gesetz die Karrierechancen im Bereich der Pflege verbessert werden. Die Durchlässigkeit wird durch diese dreigliedrige Ausbildung massiv erhöht, und deswegen verstehe ich das Argument, das du gebracht hast, dass es keine Durchlässigkeit und keine Karriere­chancen gibt, eigentlich nicht zur Gänze. Ich glaube, mit dieser Novelle wird genau darauf ganz besonders hingearbeitet und es wird auch bessere Karrierechancen für MitarbeiterInnen in diesem Bereich geben.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte aber auf einen anderen Punkt in der GuKG-Novelle eingehen, den wir auch schon sehr lange verhandelt haben und in den nächsten Tagen noch verhandeln werden, das sind die Betreuung, die Pflege und die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen.

Dazu muss man wissen, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen leben, in Einrichtungen arbeiten und neben ihrem Dasein Pflege, Betreuung und auch medizi­nische Leistungen brauchen. All das basiert auf großer Beziehungsarbeit, all das ge­schieht auch mit großem Vertrauen. Es muss zwischen den BetreuerInnen und dem behinderten Menschen auch eine Vertrauensbasis geschaffen sein; und die Pflege ist in derartigen Lebenssituationen oft ein kleiner Bereich, wenn auch ein ganz wichtiger. Trotzdem hat die Beziehungsarbeit eigentlich im Vordergrund zu stehen. Deswegen war es wichtig, dass man ein lebenstaugliches Modell schafft, ein Modell, das auch dem Gedanken der Inklusion entspricht, und dass man auch für diesen Bereich eine Lösung findet.

Im Jahr 2008 ist eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes umgesetzt worden, mit der das sogenannte UBV-Modul eingeführt wurde. Trotzdem sind Fragen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen offen geblieben, was oft zu Verunsicherungen geführt hat und dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft, wie es immer gesagt wird, im Graubereich gearbeitet haben und dass die Lebens­situation der Menschen manchmal auch nicht richtig abgebildet worden ist.

Mit dieser Novelle wird im Ärztegesetz eine wirklich gute Regelung gefunden, nämlich das Delegationsrecht. Die Möglichkeit der Delegation wird an die Laien angepasst, das heißt, man hat einen ähnlichen Status wie ein Angehöriger. Das bleibt auf zwölf Menschen beschränkt und muss unter einer ordentlichen Kontrolle und natürlich auch unter Anleitung eines Mediziners stattfinden. Das ist sehr, sehr wichtig; und ich glaube, damit wird wirklich ein ganz, ganz wichtiger Schritt in Richtung der tatsächlichen Lebenssituation für Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen gesetzt.

Mit der Ausschussfeststellung, die wir im Gesundheitsausschuss beschlossen haben, wird das auch für den Bereich der Pflege umgesetzt und damit dem Anliegen von Behinderteneinrichtungen wirklich entsprochen. Ich möchte mich da ganz herzlich bei der Frau Ministerin und bei den MitarbeiterInnen des Gesundheitsministeriums für die Offenheit, für das Verständnis und auch für die Bereitschaft, immer wieder Expertinnen und Experten anzuhören, um eine wirklich alltagstaugliche Lösung zu finden, bedanken.

Soweit ich informiert bin, gibt es bereits einen Termin, zu dem dann die Ausschuss­feststellung tatsächlich umgesetzt wird. Man muss dabei aus meiner Sicht ganz besonders darauf achten, dass die Qualität gesichert bleibt. Was meine ich damit? – Man muss darauf achten, dass die Qualität am Menschen gesichert bleibt. Es muss


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