Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 63

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die geplante Untergliederung im Spitalsbetrieb zu Intransparenz hinsichtlich der Kom­petenz der verschiedenen Berufsgruppen und zu organisatorisch kaum überwindbaren Hürden, etwa bei der Erstellung von Dienstplänen, führen wird. – Das sagen Ihre Freunde in der Bundesarbeitskammer.

Auch der Rechnungshof begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung den Erfordernissen der Praxis anzupassen, sieht aber bei der Klärung der Kompetenzen in der diplomierten Pflege vor allem in den Bereichen medizinische Diagnostik und Therapie weiterhin großen Handlungsbedarf.

Die zukünftige Untergliederung in Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und den geho­benen Dienst mag sich ja in der Theorie gut anhören, geht aber tatsächlich an der Wirklichkeit im Spitalsalltag vorbei, wie alle wissen, die tatsächlich in diesem Spitals­alltag gearbeitet haben.

Die Berufsbilder überschneiden sich und werden in der Praxis kaum voneinander abzu­grenzen sein. Eine Pseudoakademisierung wird weder den Pflegekräften noch den Patienten nutzen. Die Überführung der allgemeinen Gesundheits- und Kranken­pflege­ausbildung in den tertiären Ausbildungsbereich lässt nämlich weiterhin auf sich warten, und zukunftsweisende Möglichkeiten einer kompetenzübergreifenden Spezia­lisie­rung beziehungsweise der Weiterbildung fehlen in dem Gesetz ebenfalls zur Gänze. Darüber hinaus bleibt zu befürchten, dass das neue hochqualifizierte Pflege­personal mehr in der Verwaltung und im Management eingesetzt werden wird, während die Betreuung der Patienten auf der Strecke bleiben wird. Das ist einmal ein Thema.

Das zweite Thema, bei dem ich mir von Ihnen heute eigentlich eine Antwort und mehr Information erwartet hätte, sind die unhaltbaren Zustände vor allem bei der Diagnose und bei der bildgebenden Diagnose bei Krebspatienten, auf Deutsch: die langen Wartezeiten bei MR- und CT-Untersuchungen, die anrüchig geworden sind. Da waren schnell die Schuldigen gefunden. Man hat gesagt, die Institute, die diese Unter­suchun­gen anbieten, seien zu gewinnorientiert, halten sich die Kapazitäten für Privatpatienten frei und das sei eigentlich ein Skandal.

Das ist natürlich eine glatte Themenverfehlung, weil es in der freien Niederlassung einen Unterschied macht, ob man einen Tisch mit einem Sessel, auf dem der Patient sitzt, stehen hat und das die Praxis, das Unternehmen ist oder ob man ein Fach gewählt hat, für dessen Ausübung unglaubliche Investitionen, teilweise im dreistelligen Millionenbereich, erforderlich sind. Diese Investitionen müssen wieder hereinkommen. Da braucht man schlicht und einfach klare sogenannte Businesspläne, man hat Ver­antwortung für eine Vielzahl von Mitarbeitern, und das muss von der wirtschaftlichen Seite her schlicht und einfach auch wie ein Mittelbetrieb, wenn nicht sogar wie ein Großbetrieb geführt werden. Diese Dinge dürfen wir hier nicht vermischen.

Wir haben das ja schon vor Jahren angemerkt, als Ihr Vorgänger – damals hoch­gelobt – das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz vorgestellt hat. Ein Kernpunkt dieses Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes war eine Deckelung der Leistung. Diese Deckelung der Leistung hat man dort angesetzt und die Schraube dort angezogen, wo sich die Kollegen am wenigsten wehren können, nämlich bei den Großgeräten. Da kann man nicht einfach sagen, man sperrt zu oder geht an einen anderen Standort. Da hat man diese Bezahlschwelle eingeführt, und heute bekommt man die Rechnung dafür präsentiert. Das ist aber bitte nichts, was jetzt ganz plötzlich eintritt; das haben Menschen wie wir mit Menschenverstand und Hausverstand Ihnen auch rechtzeitig gesagt.

Heute stehen wir an dem Punkt, an dem das massive Auswirkungen bei Patienten zeitigt, und es müssen da wirklich sofort Intensivmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen können aber nicht darin bestehen, dass man wieder eine Kommission,


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