Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 62

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Was im GuKG, im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, noch offen ist, ist etwas, das nicht im Gesetz steht, aber in einer wichtigen Ausschussfeststellung, nämlich dass eine Regelung der Delegation auch im Pflegebereich geschaffen werden soll. Dafür, dass die Bereitschaft und, wie ich glaube, auch der gute Wille besteht, da eine gute Lösung zu finden, bin ich den MitarbeiterInnen des Hauses und der Ministerin sehr dankbar.

Auch im Schul- und Kindergartenbereich müssen wir schauen, dass Kinder mit einem Pflegebedarf die Schule besuchen können und dass nicht immer eine diplomierte Krankenschwester dabei stehen muss, denn das entspricht auch nicht der Inklusion. Da muss mit den Schulärzten, mit den SchulassistentInnen, die die Kinder begleiten, und auch mit den PädagogInnen eine Regelung gefunden werden.

Insgesamt haben wir sehr gute Regelungen, und ich bin sehr froh, dass das Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetz heute so beschlossen wird. Ich begrüße auch die Ausschussfeststellung zur Hospiz- und Palliativversorgung, die meine Kollegin Königsberger-Ludwig eingebracht hat; sie enthält eine neue Definition, die präziser ist. Hospiz- und Palliativmedizin ist sehr wichtig.

Abschließend darf ich noch, wie immer am Ende meiner Rede, darauf hinweisen, dass die Menschenwürde in die Verfassung gehört, denn Pflege, Hospiz- und Palliativ­medizin und Inklusion sind auch wichtige Bestandteile eines menschenwürdigen Lebens. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


11.16.17

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Es mag alles sein, was Sie gesagt haben, Frau Minister: dass das ein großartiger Wurf ist und dass Sie da jahrelang hinter den Kulissen ver­handelt haben, auch das, was Herr Kollege Rasinger gesagt hat: ein Jahrzehnte­gesetz, und dass das Gesetz eine Chance sei.

Ich kann jedoch nur sagen, ich war sehr verärgert, als uns diese ganze Materie im Ausschuss nähergebracht worden ist, denn man hatte uns das Gesetz tatsächlich zehn Minuten vorher vorgelegt. Dass wir als einzige Oppositionspartei darüber nicht erfreut sind und hier nicht als Stimmgeber agieren, darf Sie nicht überraschen.

Die Frage, die sich stellt, ist: Ist dieses Gesetz tatsächlich eine Chance? – Es ist ja meiner Meinung nach so, dass diese Novelle, durch die die professionelle Pflege ver­bessert werden soll, in Wirklichkeit einer weiteren Verdünnung der Versorgung Vor­schub leisten wird.

Momentan ist es ja so, dass die Betreuung von Patienten bei den Kranken­anstal­tenträgern wie dem KAV mit den Mitarbeitern hin und her geschoben worden ist. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat das auf den Punkt gebracht: Es könnte sich ja möglicherweise tatsächlich um eine sogenannte Lex KAV handeln. Im Moment werden keine Überstunden ausbezahlt, wobei herumerzählt wird, das habe mit der EDV zu tun. Es steht jedoch der Verdacht im Raum, dass das Geld schlicht und einfach ausgeht.

Die Kritik, die vonseiten der Sozialdemokratie in Vorfeldorganisationen geäußert wird, sollte man ja nicht so einfach unter den Tisch kehren. Zum Beispiel stellt die Bundesarbeitskammer dazu fest, dass die Höherqualifizierung der Pflegekräfte dazu führen wird, dass schlechter ausgebildete und damit auch billigere Pflegekräfte künftig bevorzugt beschäftigt werden. Außerdem befürchtet die Bundesarbeitskammer, dass


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