Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 65

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanz­tomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte

eingebracht in der 138.Sitzung des Nationalrates am 07.07.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1:  Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regie­rungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreife­prü­fungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)

Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Versorgung der Sozialversicherten betref­fend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie (CT) oder Magnetreso­nanztomografie (MRT) zu. Nun ist sehr spät, aber doch sogar das Gesund­heits­ministerium aufgewacht, und möchte hier eine Änderung im Sinne einer besseren und rascheren Versorgung sicherstellen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will "Klarheit noch vor dem Sommer". Andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen.

28.06.2016 | 18:27 | (Die Presse)

Wien. Selbst bei Krebsverdacht dauert es bis zu zwei Monate, bis eine bildgebende Untersuchung, Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt werden kann. Nachdem die Krebshilfe im Ö1-„Morgenjournal“ Alarm geschlagen hatte, erhält sie nun Unterstützung. „Das geht nicht, dass Menschen, bei denen eine tödliche Diagnose droht, warten müssen, bis sie nicht mehr zu heilen sind“, sagt der Sektionschef im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, „die Politik muss da dreinfahren“. Hintergrund für die langen Wartezeiten ist ein Streit zwischen den MR- und CT-Instituten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sich schon seit Jahren hinzieht. Die Ärztevertreter argumentieren mit Deckelungen durch die Kassen, die nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen pro Quartal zahlen. Ist diese nach einem bestimmten Zeitraum erreicht, wollen Ärzte keine Kassenpatienten mehr übernehmen. Die Sozialversicherung pocht hingegen auf die Leistungspflicht der Mediziner.

„Völlig inakzeptabel“

Die Volksanwaltschaft fordert vom Gesundheitsministerium eine gesetzliche Lösung. Und angesichts der neuerlichen Debatte macht nun auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) Druck: Zwischen Wirtschaftskammer und Sozialver­siche­rung müsse es „jetzt vor dem Sommer“ Klarheit über das weitere Vorgehen geben, andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen, warnte Oberhauser am Dienstag. „Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen, die eine Verdachtsdiagnose auf eine lebens­bedrohliche Erkrankung haben, wochenlang warten müssen, außer sie bezahlen.“ Schließlich werden Privatzahlungen bei Terminvergaben bevorzugt.

Oberhauser sagte am Dienstag, es brauche eine zentrale Anlaufstelle für Patienten, die zu Instituten mit freien Terminen vermittle, aber auch eine Reihung nach Dring­lichkeit. Außerdem müssten sich Vertreter der Institute und der Sozialversicherung


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