Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 66

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darauf einigen, wie der gemeinsam abgeschlossene Vertrag zu interpretieren sei. „Wenn es jetzt zu keiner Lösung kommt, werden wir eine Möglichkeit schaffen, dass die Sozialversicherung einzelne Verträge abschließen kann mit Instituten, um die Ver­sorgung für die Patienten gewährleisten zu können“, sagte Oberhauser. Man würde dies mit jenen Instituten machen, „die bereit sind, diesen Berg, den wir hier offen­sichtlich an Rückstau haben, auch gemeinsam abzuarbeiten“.

Bei den Instituten renne die Ministerin mit der Forderung nach kürzeren Wartezeiten „offene Türen ein“, heißt es vom Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirt­schaftskammer. Allerdings müsse man bei Lösungen berücksichtigen, dass die Nach­frage nach MRT- und CT-Untersuchungen jährlich um fünf bis acht Prozent steige, während die Ausgaben dafür unverändert limitiert seien. (ag./cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2016)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einzuleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachaus­schuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Mißstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.24.59

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Kollege Karlsböck, zur Frage der betriebswirtschaftlichen Freiheit von MR- und CT-Instituten: Sie sagen, in anderen Ländern funktioniert das. – In Amerika kostet eine CT 10 000 US-Dollar, bezahlen muss es der Einzelne. (Zwischenruf des Abg. Karlsböck.) In Österreich sind CT und MR Sachleistungen im Bereich des Krankenkassensystems. Auch freiberuflich niedergelassene Radiologen, die Institute führen, müssen sich an die Gesetze halten, und das Gesetz gilt für den Doktor – wie Sie es so nett gesagt haben –, der einen Schreibtisch und einen Sessel hat, genauso wie für den, der viel Geld in ein MR- oder ein CT-Gerät investiert. Wenn er einen Vertrag mit einer Krankenkasse abschließt, dann darf er von der Sozialversicherung gedeckte Leistungen nicht im privatwirtschaftlichen System abrechnen. Das geht nicht.

Das heißt, einerseits die Verträge zu nehmen, sich andererseits nicht daran zu halten, ist etwas, das weder in der Sozialpartnerschaft noch vom Gesetzgeber akzeptiert wird. – So viel zu der Frage, wieweit wir die betriebswirtschaftliche Freiheit eines einzelnen Unternehmers einschränken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Frage der Taskforce und, wie Sie hier sagten, der aus Politfunktionären zusam­mengesetzten Arbeitsgruppen: Wenn Sie Zeitungen lesen oder vielleicht gestern den Teletext gelesen haben oder auch die APA lesen, wissen Sie, dass wir sehr schnell,


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