Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 68

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zesnovelle auf einen Bereich eingehen, der die Langzeitpflege betrifft, nämlich die Pflege älterer Menschen.

Jeder und jede von uns, der oder die schon einmal in einem Pflegeheim war – und ich nehme an, das sind sehr, sehr viele, weil viele ältere Angehörige in Pflegeheimen haben –, weiß, wie es nicht nur den Menschen, die dort für lange Zeit leben, sondern auch den Menschen, die dort arbeiten, geht: Sie stehen oft unter enormem Druck, weil es eine physisch sehr schwere Arbeit ist, Menschen aus dem Bett zu heben, die ganze körperliche Pflege, alles, was dazugehört. Sie stehen oft auch unter einem großen psychischen Druck, weil sie in dem Beruf sehr belastet sind. Sie haben wenige Möglichkeiten, sich auszutauschen oder überhaupt selbst betreut zu werden. Wir wissen, dass das Bereiche sind, in denen Menschen oft nicht sehr lange arbeiten, weil sie einfach zu sehr belastet sind.

Es hat unlängst eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich gegeben, die zeigt, wie wichtig es wäre, die Mindestpersonalschlüssel gerade in diesem Bereich anzu­heben, weil einfach die Bedürfnisse von älteren Menschen gestiegen sind. Die Men­schen werden anders älter, sie werden nicht nur älter, sondern sie sind auch öfter krank, sie brauchen intensivere Pflege, und da geht es um ganz einfache Dinge des Alltags, die nicht mehr gewährleistet sind, nämlich dass man mit den Menschen im Heim Karten spielen, ihnen die Hand halten, einfach bei ihnen sein kann. Das sollte dieses Gesetz auch gewährleisten.

Jetzt komme ich zu dem Bereich, in dem es um die Ausbildung geht: Wir begrüßen es und wir unterstützen es, dass es einen tertiären Bereich, also eine gehobenere Aus­bildung gibt, eine Hochschulausbildung, was Pflegekräfte anbelangt. Es ist auch gut, dass es nach wie vor die zweijährige Pflegefachassistenzausbildung gibt. Und es gibt, wie wir wissen, jetzt die Dreiteilung, nämlich betreffend die Pflegeassistenz.

Gerade in dem Bereich, der, wie ich meine, am wenigsten Lobby hat, in dem Bereich, wo nicht intensiv genug hingesehen wird, den ich jetzt gerade beschrieben habe, im Bereich der Langzeitpflege, da habe ich die Angst, dass da, wenn wir nicht dezidiert Mindestpersonalschlüssel einführen, nicht gewährleistet ist, dass das Personal aus dem höher gebildeten Sektor zum Einsatz kommt, sondern vor allem PflegeassistentIn­nen; das kann man fast mit kleinem „i“ schreiben, denn das sind sehr, sehr oft Frauen.

Deswegen bitte ich Sie, Frau Ministerin, dass wir uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass gerade in diesem Bereich Mindestpersonalschlüssel festgelegt werden, damit auch gewährleistet ist, dass die Menschen, die dort arbeiten, ein entsprechendes Umfeld vorfinden und auch – das darf man nicht zuletzt sagen – eine entsprechende Bezahlung, denn das sind oft sehr schlecht bezahlte Jobs. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte, weil meine Redezeit abläuft, noch einen Abänderungsantrag der Abge­ordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einbringen und ihn in den Kern­punkten erläutern. Er betrifft einen etwas anderen Bereich, nämlich den von Kollegin Königsberger-Ludwig schon angesprochenen Behindertenbetreuungsbereich; es geht um kleine WGs mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und die pflegerischen Tätigkeiten der Behindertenbetreuer dort.

Es ist so, dass das neue Gesetz nicht klar genug bestimmt – das wurde mit der Aus­schuss­feststellung auch angedeutet –, wie der Einsatz von BehindertenbetreuerInnen aussehen kann, dass diese alleine, ohne Aufsicht Dienste übernehmen können, was auch schon bisher so war. Unser Antrag sieht diesbezüglich vor, dass diese Dienste, Pfle­getätigkeiten auch von den BehindertenbetreuerInnen übernommen werden können.

Der zweite Punkt betrifft die Mehrgleisigkeit der Ausbildung des gehobenen Diensts: Es gibt sowohl die tertiäre Ausbildung als auch die Ausbildung an Schulen für Gesund-


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