Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hechtl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 d.B. (TOP 7)
In § 18 des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes ist eine Befristung der Gültigkeit der Registrierung von fünf Jahren vorgesehen. In der Zeit von drei Monaten vor und drei Monate nach dem Ablauf der 5-Jahresfrist muss die Registrierung durch eine Verlängerungsmeldung verlängert werden. Die Registrierungsbehörde muss die Berufsangehörigen und die Dienstgeber/innen über das Auslaufen der Registrierung informieren. Ohne zeitgerechte Verlängerungsmeldung ruht die Berufsberechtigung.
Die vorgesehene Befristung entspricht dem Zeitraum, in dem nach den zugrunde liegenden Berufsgesetzen bestimmte Fortbildungsverpflichtungen zu erfüllen sind.
Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Befristung der Berufsberechtigung ein Mehraufwand für die Terminevidenz, für die Information der Berufsangehörigen, für die Verlängerung bzw. Neuausstellung der Berufsausweise usw. verbunden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, gemeinsam mit den in Betracht kommenden Interessenvertretungen der betroffenen Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie deren Dienstgeber/innen sowie den Berufsverbänden und den Ländern Lösungswege im Registrierungsbeirat zu beraten, die
einen unbürokratischen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflichten, beispielsweise mittels Vorlage einer Bestätigung einer anerkannten Bildungsinstitution, eines Krankenanstaltenträgers oder eines Berufsverbandes ermöglichen und
zu einem Entfall der Befristung der Gültigkeit der Berufsberechtigung führen könnten
und einen Bericht einschließlich allenfalls erforderlicher gesetzlicher Anpassungen dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2022 vorzulegen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollege Hechtl hat wirklich eine großartige Gabe: zwei
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