Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 83

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Gesetz, das bereits in der Regierungsvorlage beziehungsweise im Regierungsab­kommen drinsteht; dieses wird heute umgesetzt.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie sagen, es ist ein Kompromiss: Ja, das ganze Leben, gerade die Politik besteht aus Kompromissen. Und wenn man Lösungen haben will und sich in einer bestimmten Konstellation befindet, dann ist, glaube ich, ein Kompromiss noch eine Lösung, bei der wir uns beide wiederfinden, mit der wir auch die Berufsgruppen bedienen können.

Mit diesem Gesundheitsberuferegister-Gesetz, glaube ich, haben wir Qualität und auch Patientensicherheit hineingebracht und es auf ein Fundament gestellt, das für die Zukunft aufbaut, das wir immer wieder adaptieren können und wodurch auch für die Patienten eine gewisse Sicherheit gewährleistet ist. Ich bin davon überzeugt, dass diese gesetzliche Maßnahme den Erfordernissen der Gegenwart und auch der Zukunft entspricht.

Wenn wir heute dieses Gesetz beschließen und ins Detail gehen, dann können wir feststellen, dass wesentliche Punkte enthalten sind, die der Qualitätssicherung, aber auch der Aktualität entsprechen. Wenn man sich zum Beispiel ansieht, dass diese Berufsgruppen alle fünf Jahre neu gemeldet werden müssen, dann entspricht das einer Aktualität und auch einer Sicherheit für die Patientinnen und Patienten, denen wir eigentlich verpflichtet sind.

In dieser Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 der Beilagen möchte ich auch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, gemeinsam mit den in Betracht kommenden Interessenvertretungen der betroffenen Angehörigen der Ge­sund­heitsberufe sowie deren Dienstgeber/innen sowie den Berufsverbänden und den Ländern Lösungswege im Registrierungsbeirat zu beraten, die

einen unbürokratischen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflichten, beispiels­weise mittels Vorlage einer Bestätigung einer anerkannten Bildungsinstitution, eines Krankenanstaltenträgers oder eines Berufsverbandes ermöglichen und

zu einem Entfall der Befristung der Gültigkeit der Berufsberechtigung führen könnten

und einen Bericht einschließlich allenfalls erforderlicher gesetzlicher Anpassungen dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2022 vorzulegen.“

*****

Mit diesem Entschließungsantrag, glaube ich, wird auch der Punkt dieses Fünf-Jahres-Rhythmus der Meldung dieser Berufsgruppe ein bisschen unbürokratischer.

Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe in diesem Gesundheitsberuferegister-Gesetz ein gutes Gesetz. Frau Bundesministerin, Sie wissen ganz genau: Es war nicht immer sehr einfach, dies umzusetzen. Es war vielleicht manchmal auch ein steiniger Weg. Aber Kompromisse haben es in sich. Ich möchte Ihnen recht herzlich gratulieren und bin sicher, dass dieses Gesetz den Erfordernissen entspricht. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16

 


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