Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 82

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gesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird (1239 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.11.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz … (Ruf bei der ÖVP: Man hört nichts!) – Eins, zwei, drei! (Abg. Loacker: Jetzt geht’s!) Geht’s? – Danke.

Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz hat eine sehr lange Geschichte. Wir verhan­deln oder, besser gesagt, die Regierungsparteien verhandeln schon seit vielen Jahren. Wenn man sich die Vorgeschichte ansieht, dann muss man ehrlicherweise sagen, dass die betroffenen Berufsgruppen ja schon von sich aus über viele Jahre eine Berufsliste angelegt haben, um auch da den Patienten eine gewisse Qualitätssicherung bieten zu können.

Es war auch der Wunsch der Berufsgruppen der MTD, der zusammengefassten Gruppen, dass diese Liste auch auf eine gesetzliche Basis gestellt wird. Niemand von den Betroffenen hat verstanden, warum diese Liste damals, im Jahr 2013, in die Arbeiterkammer hätte kommen sollen. Es herrschte große Verwunderung, und es war eigentlich auch so etwas wie ein Aufstand. Selbst Kollegin Durchschlag hat als Betroffene dieser Berufsgruppen damals gegen dieses Gesetz gestimmt.

Jetzt sollte dieses Gesetz repariert oder besser gemacht werden, sodass auch die Betroffenen dieser Berufsgruppen damit zufrieden sind. Was ist herausgekommen? – Natürlich wieder eine typisch österreichische Lösung: Man bläht jetzt wieder die Verwaltung noch weiter auf, man führt jetzt nämlich zwei Listen. Man belässt die Angestellten bei der Arbeiterkammer, diese führen dort ihre Berufsliste, während die anderen bei der GÖG sind.

Das ist ein Verwaltungsaufwand, der meines Erachtens durch überhaupt nichts in irgend­einer Art und Weise zu rechtfertigen ist, außer dass es wieder einmal eine Kompromisslösung à la Österreich geworden ist. (Beifall des Abg. Loacker.)

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Genau das Gegenteil braucht Österreich. Wir brauchen eine Verschlankung, eine Vereinfachung dieser ganzen Verwaltungsstruk­turen. Wir haben jede Menge Sozialversicherungen, bei denen sich nichts bewegt, bei denen es keine Verschlankung gibt. Und jetzt wird wiederum ein neuer, groß ange­legter Apparat mit Doppelgleisigkeiten aufgezogen. Da können Sie doch nicht erwar­ten, dass die Opposition hier Hurra schreit und mitstimmt.

Frau Minister, auch wenn Sie uns jetzt wieder erklären, dass Sie auf dieses Gesetz stolz sind, ich sage Ihnen: Das Gesetz ist eines, das zwar österreichisch ist, aber wir sollten von dieser Mentalität endlich wegkommen. Verschlanken wir die Verwaltung und überdenken Sie noch einmal, ob das nicht wirklich der falsche Weg ist! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


12.13.49

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz ist ein


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