Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 86

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gige Forschungseinrichtungen gehen können, dass in § 13, der den Registrie­rungs­beirat regelt, auch noch ein Vertreter, eine Vertreterin der Sozialwirtschaft dazukommt. In Art. 3 wird auch noch ein Fortbildungsbeirat von MTD-Austria, ein MTD-Beirat eingefügt.

Ich darf aber ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Registrierung machen. Es hat im Vorfeld durchaus auch Meinungen gegeben, die die Sinnhaftigkeit dieser Registrierung überhaupt in Frage stellen.

Alle EU-Länder registrieren die Pflegeberufe, und in 14 Ländern gibt es auch ein Register für die Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes. Diese Länder tun das eben nicht, weil sie gerne mehr Bürokratie haben, sondern weil es auf der einen Seite ein erprobtes Instrument zur Planung im Gesundheitsbereich ist und andererseits auch qualitätssichernd wirkt und daher für Patientensicherheit sorgt. Erst wenn man weiß, wie viele Berufsangehörige zur Verfügung stehen, kann man auch die Ausbildung dem Bedarf entsprechend steuern.

Diese Registrierung ist auch mit der Ausstellung des Berufsausweises verbunden. Dieser berechtigt zur Berufsausübung, und daher ist er auch ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität. Patientinnen und Patienten, die sich einer Pflegefachkraft bedienen, die beispielsweise eine Physiotherapeutin, eine Diätologin, eine Logopädin et cetera aufsuchen, können sicher sein, dass das eine ausgewiesene Fachkraft ist, die auch den Ausbildungserfordernissen, die es in Österreich gibt, entspricht.

Apropos Ausbildung: Ich bin sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, das Thema Fortbildung exakter zu regeln. Das ist ja im MTD-Gesetz ein bisschen schwammig beschrieben gewesen, wenn auf den wissenschaftlichen Letztstand hingewiesen wird. In Zukunft werden es 60 Stunden an Fortbildung sein, die in fünf Jahren zu absolvieren sind. Der eben von mir angesprochene Fachbeirat, der MTD-Beirat im Bundesminis­terium, wird mit dafür sorgen, dass die Qualität und vor allem auch die Relevanz der Fortbildungen gesichert sind. Das heißt, man nimmt die Berufsgruppe mit dazu, um einfach festzustellen, was sie braucht. Worüber man noch reden müssen wird, ist, wie man die Überprüfbarkeit regelt, damit am Ende des Tages die Re-Registrierung, die nur bürokratisch ist und mit nichts anderem zu tun hat, irgendwann einmal fällt. Das ist, denke ich, doch auch ein Ziel.

Ich habe am Anfang gesagt, dass ich dieses Gesetz, das im Gegensatz zum Ge­setz 2013 auch sehr verbessert ist, mit beschließen werde. Ich halte es auch für eine wesentliche Verbesserung, sage allerdings schon, dass sich an meiner Grundein­stel­lung, was den Ort der Registrierung betrifft, nichts geändert hat. Ich bin jetzt schon sehr froh – und da bin ich auch mit der Berufsgruppe d’accord –, dass das Register bei der GÖG, der Gesundheit Österreich GmbH, geführt wird. Die ganz oder überwiegend freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen werden dort ihre Registrierungsstelle haben und nicht bei der Bundesarbeitskammer.

Ich habe zuerst von den Registrierungsstellen in den anderen Ländern gesprochen. Das sind durchwegs gesundheitsnahe Einrichtungen und keine Arbeitnehmer­vertre­tungen, wie eben die Arbeiterkammer, bei der jetzt dann die angestellten Berufsange­hörigen registriert werden.

Es ist kein Geheimnis, dass ich nach wie vor denke, dass es die beste Lösung gewe­sen wäre, das bestehende, gut funktionierende und auch elektronisch funktionierende Register bei MTD-Austria zu nutzen. Wie ich aber bereits am Anfang gesagt habe: Ich halte das Gesetz für ein gutes und auch praktikables Gesetz, mit wesentlichen Verbes­serungen gegenüber 2013. Ich denke, es hindert uns alle nicht daran, an weiteren


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