Verbesserungen, wo sie sich eben als notwendig erweisen, auch weiterzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Durchschlag eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 der Beilagen über den Gesamtändernden Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 690 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberufe-register-Gesetz – GBRG) wird wie folgt geändert:
a) § 6 Abs. 3 Z 4 lautet:
„4. berufsbezogene Telefonnummer, E-Mailadresse und Webadresse“
b) Dem § 9 Abs. 3 Z 1 wird die Wortfolge „Universitäten, Fachhochschulen und einschlägige Forschungs-einrichtungen,“ angefügt.
c) In § 12 Abs. 2 und 4 wird jeweils das Wort „Bundesarbeitskammer“ durch die Wortfolge „zuständige Registrierungsbehörde“ ersetzt.
d) In § 13 Abs. 2 wird nach Z 5 folgende Ziffer 5a eingefügt:
„5a. ein/e Vertreter/in der Sozialwirtschaft Österreich,“
e) § 13 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Der Registrierungsbeirat kann für Angelegenheiten der Gesundheits-und Krankenpflegeberufe bzw. der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Ausschüsse einrichten. Diese Ausschüsse dienen der Vorberatung von speziell die jeweilige Berufsgruppe betreffenden Angelegenheiten.“
f) In § 19 Abs. 2 wird in Z 10 das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der Z 11 das Wort „sowie“ und folgende Z 12 angefügt:
„12. das Bundeswappen“
Artikel 3 (Änderung des MTD-Gesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Zeile „§ 12 … Entziehung der Berufsberechtigung“ die Zeile „§ 12a …MTD-Beirat“ eingefügt.“
b) Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:
»7a. Dem § 11d wird folgender Abs. 3 angefügt:
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