Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 87

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Verbesserungen, wo sie sich eben als notwendig erweisen, auch weiterzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Durchschlag eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 der Beilagen über den Gesamt­än­dernden Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 690 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheits­berufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheits­berufe-register-Gesetz – GBRG) wird wie folgt geändert:

a) § 6 Abs. 3 Z 4 lautet:

„4. berufsbezogene Telefonnummer, E-Mailadresse und Webadresse“

b) Dem § 9 Abs. 3 Z 1 wird die Wortfolge „Universitäten, Fachhochschulen und einschlägige Forschungs-einrichtungen,“ angefügt.

c) In § 12 Abs. 2 und 4 wird jeweils das Wort „Bundesarbeitskammer“ durch die Wortfolge „zuständige Registrierungsbehörde“ ersetzt.

d) In § 13 Abs. 2 wird nach Z 5 folgende Ziffer 5a eingefügt:

„5a. ein/e Vertreter/in der Sozialwirtschaft Österreich,“

e) § 13 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Der Registrierungsbeirat kann für Angelegenheiten der Gesundheits-und Kranken­pflegeberufe bzw. der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Ausschüsse einrichten. Diese Ausschüsse dienen der Vorberatung von speziell die jeweilige Berufs­gruppe betreffenden Angelegenheiten.“

f) In § 19 Abs. 2 wird in Z 10 das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der Z 11 das Wort „sowie“ und folgende Z 12 angefügt:

„12. das Bundeswappen“

Artikel 3 (Änderung des MTD-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Zeile „§ 12 … Entziehung der Berufs­berechtigung“ die Zeile „§ 12a …MTD-Beirat“ eingefügt.“

b) Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

»7a. Dem § 11d wird folgender Abs. 3 angefügt:

 


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