Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 132

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Polizeieinsatz waren. Die Geschehnisse und vor allem die Folgen, die dieser tragische Vorfall für die Kollegen mit sich gebracht hat, haben mich tief betroffen gemacht. Ich möchte daher mein tiefes Mitgefühl, meine tiefe Anteilnahme, mein tiefes Beileid den Kolleginnen und Kollegen von der Polizei, natürlich insbesondere auch der Familie und den Angehörigen des Verletzten und des leider Verstorbenen, hiermit aussprechen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben hierdurch auf tragische Weise erfahren müssen, welches Risiko das hohe Engagement der Beamtinnen und Beamten in sich birgt, nämlich tagtäglich ihr Leben für die Sicherheit, für die Ordnung unserer Gesellschaft, aber auch für das faire und friedliche Zusammenleben zu riskieren. Ich bin in Gedanken bei den Kollegen und Kolleginnen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf nun kurz die wesentlichen Eckpunkte der Dienst­rechts-Novelle vorstellen. Es ist schon viel dazu gesagt worden, aber es gibt einige Punkte, die mir sehr wesentlich erscheinen und die ich hier nochmals betonen möchte.

Zum einen geht es darum, dass wir erstmals die akute psychische Belastungsreaktion als Dienstverhinderungsgrund in das Gesetz aufgenommen haben. Das bedeutet besoldungsrechtlich, dass wir Vergütungen und Pauschalen während dieser Dienstver­hinderungszeit fortzahlen. Bisher galten diese Regelungen ja nur aufgrund physischer Dienstverhinderungen. Erstmals sollen nun Bedienstete aufgrund besonderer beruf­licher Belastungssituationen, nämlich bei außergewöhnlichen Ereignissen – denken wir an den Einsatz bei Brandkatastrophen, bei der Bergung von Leichen –, nicht zu kurz kommen.

Mit dieser Neuregelung zeigen wir auch als Dienstgeber, wie wichtig uns die Gesund­heit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst ist und dass wir sie in schwierigen Situationen nicht allein lassen. Gerade bei Polizisten und Polizistinnen ist es oftmals so, dass ganz außergewöhnliche Ereignisse in Ausübung ihres Dienstes zu psychischen Belastungsreaktionen führen können, die das Versehen des Dienstes eben unmöglich machen. Mit dieser Gesetzesnovelle möchten wir hier eine Lücke schließen.

Ein weiterer Punkt, den ich hier auch erwähnen möchte, ist, dass wir unserem Ziel näher gekommen sind, ein einheitliches Richterbild zu schaffen. Der Wechsel von Richterinnen und Richtern zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der ordent­lichen Gerichtsbarkeit wird möglich gemacht. Damit erhöhen wir die Durchlässigkeit zwischen den Gerichten, und wir stärken die richterliche Berufsmobilität. Der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, wird einmal mehr Rechnung getragen. Im Zusammenhang mit Richtern und Richterinnen darf ich weiters darauf hinweisen, dass jetzt auch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit beim Wiedereinstieg nach einem längeren Krankenstand besteht. Das ist gut so!

Als letzten Punkt darf ich anführen, dass wir in dieser Novelle – das ist auch schon genannt worden – die Aufnahme von Menschen mit Behinderung erleichtern und klarstellen. Wir haben den Gesetzestext dahin gehend geändert, dass wir nicht mehr von der vollen Handlungsfähigkeit sprechen, sondern von der erforderlichen Hand­lungs­fähigkeit. Damit ist auch für die Zukunft die Inklusion von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst klargestellt. Das ist mir als Zuständige für den Bereich Diversität auch ein besonderes Anliegen gewesen.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der im Verfas­sungs­aus­schuss vonseiten der Abgeordneten der Grünen vorgebracht wurde, nämlich den Punkt in der Gesetzesnovelle, der im Disziplinarrecht die Rechte der Zeuginnen und Zeugen ausweiten soll. Es können nun erstmals Opfer von sexueller Belästigung im Verfahren vor der Disziplinarkommission eine Vertrauensperson beiziehen. Der Vorschlag der


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