Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 133

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Grün-Abgeordneten war es, darüber hinauszugehen und die kontradiktorische Verneh­mung, so wie wir sie in der Strafprozessordnung kennen, auch im Disziplinarrecht vorzusehen.

Ich habe dies aus dem letzten Verfassungsausschuss mitgenommen, wir haben uns diese Frage auch inhaltlich genau angesehen. Es gibt bereits jetzt im Beamten-Dienstrechtsgesetz für minderjährige Personen im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung bei Disziplinarverfahren. Mein Vorschlag wäre es, im Rahmen der nächsten Dienstrechtsverhandlung diesen Punkt mitzunehmen und diese audiovisuelle Vernehmung in Zukunft auch auf Erwachsene auszuweiten. Hier werde ich diese Möglichkeit nutzen und mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst als Sozialpartner diskutieren. Wir zeigen damit, dass uns auch der Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst so wichtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke, dass diese Dienstrechts-Novelle wesentliche Verbesserungen für die Mitarbeiter im öffent­lichen Dienst mit sich bringt. Ich wünsche mir und hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dr. Scherak ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.53.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Weil Albert Steinhauser so gerne Unterschiede herausarbeitet, möchte ich vielleicht noch einmal anhand eines Beispiels erklären, wo hier die Unge­rechtigkeit ist und was offensichtlich fünf sozialdemokratische Fraktionen in diesem Haus nicht verstehen.

Es ist so schön – weil ja Kollege Wöginger beim Roten Kreuz Betriebsrat ist und Otto Pendl Arbeiter-Samariter-Bund-Präsident ist, glaube ich, wenn es richtig ist –, das Beispiel vom Kollegen Hagen noch einmal heranzuziehen. Er sagt, das funktioniert nicht, denn die Polizisten können ja in der Mittagspause nicht zum Einsatz fahren – was ist denn, wenn etwas passiert? (Zwischenruf des Abg. Walser.)

Also, ich war Zivildiener beim Roten Kreuz, und ich habe jetzt extra noch einmal bei meinem damaligen Fahrer angerufen und gefragt, wie denn das ist. Selbstverständlich arbeiten Sanitäter 40 Stunden, müssen eine Mittagspause machen, die selbstver­ständlich unbezahlt ist, weil das auch ganz normal ist. Die Ungerechtigkeit besteht eben darin, dass das im öffentlichen Dienst nicht so ist. Und dafür, für diese Unge­rechtigkeit, ist in der Bevölkerung kein Verständnis da! (Beifall bei den NEOS. – Zwi­schenruf des Abg. Steinhauser.)

Der zweite Punkt – nur noch kurz zum Kollegen Steinhauser: Lieber Albert, es ist schon einigermaßen absurd, den NEOS hier vorzuwerfen, dass sie schuld am Aufstieg der Rechtspopulisten sind. Wie du weißt, sind die Grünen seit 1986 im Parlament. 1986 ist nicht nur mein Geburtsjahr, sondern eben auch das Jahr, in dem die Grünen ins Parlament gekommen sind. Interessanterweise hat auch der Aufstieg von Jörg Haider damals begonnen. Ich setze das jetzt nicht in einen kausalen Zusammenhang. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Man muss aber dazusagen, dass die NEOS erst seit 2013 im Parlament sind. Wie wir wissen, ist der Aufstieg der FPÖ schon viel, viel früher losgegangen, wir sind also sicher nicht schuld daran. Du hast deinen Schulmeister offensichtlich gelesen, aber den Liberalen den Vorwurf zu machen, dass sie schuld am Aufstieg der Rechts­popu-


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