wortung beantwortet worden. Ich gehe aber gerne noch einmal im Detail auf alle vier Punkte ein, das kann man auch gerne punktuell machen.
Die erste Frage war ja darauf gerichtet, ob es klug gewesen wäre oder zweckdienlich wäre, den agrarischen Teil aus den Gesamtverhandlungen herauszulösen. Dazu gibt es zwei Komponenten. Erstens eine rechtliche: Das ist gemäß den WTO-Kriterien rechtlich nicht möglich. Zweitens gibt es eine inhaltliche Komponente – das kann man auch einfach beantworten –: Es widerspricht in Wirklichkeit den gesamten EU-Interessen, das in irgendeiner Art und Weise separat zu verhandeln. Das wäre auch inhaltlich gar nicht sinnvoll. – Also, simpel, Frage eins: weder juristisch noch inhaltlich.
Die Frage war: Wird sich das Abkommen, so es geschlossen werden würde, auf einzelne Produktgruppen auswirken? – Wir wissen ja, es gibt sozusagen Verhandlungspositionen der jeweiligen Verhandlungspartner, aber noch keine konkreten Verhandlungsstände. Die sind auch nicht im Detail vorhanden. Man kann auch tatsächlich, und das steht in der Anfragebeantwortung auch drinnen, für die einzelnen Produktgruppen keine detaillierten Aussagen machen. Was wir aber natürlich wissen, ist, dass für uns sensible Bereiche darin enthalten sind, die auch unsere sensiblen Interessen betreffen, insbesondere die Fleischprodukte – du weißt das: beim Rindfleisch, beim Schweinefleisch und beim Geflügel und natürlich im Bereich Getreide, Zucker, Ethanol sowie Stärke generell.
Auch zur dritten Frage, für welche Produktgruppen es von Nachteil wäre, wenn die Unterzeichnung von TTIP nicht stattfinden würde, findet sich die Antwort im Text, aber ich werde es gerne noch einmal gesondert beantworten. Ein gut verhandeltes Abkommen in diesem Bereich ist natürlich für beide Seiten von Vorteil, ganz besonders für jene Bereiche – der biologische Bereich ist bereits angesprochen worden –, für die wir dort einen zukünftig interessanten Exportmarkt hätten. Man muss dabei aber immer die hohen Standards im Auge behalten. Aber keine wesentlichen Verbesserungen für die EU-Exporte gäbe es dann bei Käse, Wein und hochverarbeiteten Lebensmitteln, vor allem natürlich bei Milch, Milchprodukten sowie Schokolade und Backwaren. Dort hätten wir natürlich wesentliche Verbesserungen in den Exportchancen, wenn es das Abkommen gibt. Gibt es dieses nicht, hätten wir logischerweise – kausaler Umkehrschluss – keine großen Chancen, und damit würde es uns dort keine wesentliche Verbesserung bringen.
Die vierte und letzte Frage war, ob die Verhandlungen in mehrere Gruppen unterteilt sind und um welche Gruppen es sich handelt. Bekanntlich ist ja schon mehrmals hier im Hohen Haus darüber debattiert worden, wie das Verhandlungsmandat an sich strukturiert ist. Es gibt drei Bereiche: Marktzugang, Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie Regeln. Das sind aber keine Gruppen, keine Gruppenunterteilungen, sondern die Zwischenberichte werden immer in diese unterschiedlichen Überschriftengruppen strukturiert. Wenn man im Datenraum war und sich das im Leseraum angeschaut hat, sieht man immer diese unterschiedlichen Positionen. Da ich weiß, dass du noch nicht dort warst, lade ich dich sehr herzlich ein, dir diese Positionen dort auch gerne im Detail anzuschauen. Deine Kollegin, Frau Weigerstorfer, war ja schon dort, die kennt das natürlich im Detail. Dort kann man sich das anschauen, kann das überprüfen und sieht das auch im Detail.
Vielleicht darf ich zum Schluss noch Folgendes ergänzen, weil das ganz spannend ist, zum Stand dieser Verhandlungen: Wie gesagt, es gibt keine Verhandlungsergebnisse, auch nicht für den agrarischen Bereich, nach 30 Verhandlungsrunden, sondern eben nur diese gegenseitigen Positionen, die man ja im Leseraum sieht. Ich lade dich daher noch einmal ein, dir das dort anzusehen, dann wirst du detailliertere Erkenntnisse dazu gewinnen.
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