Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 152

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1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt (Abg. Tamandl: Auch dagegen gestimmt!); etwa 100 Millionen an Einsparung, ausschließlich Dienstgeberbeiträge.

Die Forderung im Entschließungsantrag ist, ihn auf 1 Prozent zu senken. – Dann bitte ich aber auch, den Menschen in diesem Land zu sagen, dass wir dann aufgrund der Tatsache, dass die meisten Ausgaben, die die Unfallversicherung zu tätigen hat, im Bereich Unfallversicherung und Rehabilitation – sprich: Unfallversorgung, Unfallkran­kenhäuser und Rehabilitation – erfolgen, bei einer weiteren Kürzung auch dort die Leis­tungen zurückfahren müssen. (Ruf: Wurscht!) Das bitte ich einfach zu berück­sichtigen, denn die Unfallkrankenhäuser gelten weltweit als eine der besten Einrich­tungen, und um die Reha-Einrichtungen werden wir weltweit beneidet.

Jetzt kann man sagen, man will das ändern. Ich habe kein Problem, diskutieren wir das! Aber einfach zu sagen: Fahren wir das um weitere 0,3 Prozentpunkte oder 300 Millionen herunter!, würde bedeuten, dass man das Leistungsspektrum deutlich verändern müsste. (Abg. Loacker: Das ist nicht wahr! … Einsparungspotenzial! Das ist nicht wahr, Herr Minister!)

Sie haben ja die Gelegenheit, sich hierher ans Rednerpult zu stellen. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Vielleicht kann ich Ihnen auch da ein bisschen Nachhilfe geben, ich war nämlich einmal Obmann der AUVA und kenne die Kostenstruktur dort sicher mit Abstand besser als Sie. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strolz: Dann wissen Sie aber auch … Effizienzpotenzial, sagt der Rechnungshof!)

Wir können über diese Frage diskutieren, nämlich ob man einem privaten, halbprivaten Träger wie der AUVA zwar den Bedarf zuordnet, aber nicht die Finanzierung, denn sie können diese Leistung nur erbringen, indem sie entweder LKF finanzieren oder indem sie aus den eigenen Beiträgen finanziert werden. Anders ist das eben nicht machbar. Aber ich nehme das zur Kenntnis, Sie haben sicher die entsprechenden Überlegungen angestellt.

Zweiter Punkt: 1. Jänner 2015 – Absenkung beim Insolvenz-Entgelt-Fonds um 0,1 Pro­zentpunkte; Einsparung: 180 Millionen €.

Wir senken ab 2017 beim Familienlastenausgleichsfonds um 0,4 Prozentpunkte ab und ab 1. Jänner 2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte; in Summe 790 Millionen €.

Und wir haben vereinbart, dass die Senkung um 0,1 Prozentpunkte ab dem 1. Jänner 2018 auch im Rahmen des Bonus-Malus-Systems erfolgt.

Wir haben im Bereich der Start-ups aus genau diesen Gründen, um bessere Chancen zu erreichen, diese Förderung im Bereich der Lohnnebenkosten installiert, sodass für die ersten drei Mitarbeiter für drei Jahre bei den besonders innovativen Start-ups die Lohnnebenkosten mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen € gefördert werden.

Wenn man sich nun die einzelnen Bereiche anschaut, so sieht man, dass neben der Unfallversicherung auch noch die Wohnbauförderung drin ist. Die Wohnbauförderung sollte nicht unterschätzt werden. Sie ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die zu 80,55 Prozent den Ländern zur Verfügung steht. (Abg. Strolz: Und nicht zweck­ge­widmet ist!) Das gesamte Aufkommen liegt bei 770 Millionen €, bei einer Gesamtaus­gabe im Wohnbauförderungsbereich von 2,8 Milliarden € auf Basis 2014.

Die Zweckbindung wird derzeit im Rahmen des Finanzausgleichs diskutiert, allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass auch die Zweckbindung der Einnahmen aus der Wohnbauförderung weder die Lohnnebenkosten bewegt noch die Ausgaben bei den Wohnbauförderungen verändert. Daher ist auch der dritte Punkt, den Sie an­sprechen, die verstärkte Autonomie, Gegenstand im Bereich des Finanzausgleichs.


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