jedenfalls nicht ausgelöst worden. (…) Hätte sich das selbstfahrende Auto von vorne oder von hinten dem Lkw genähert, hätte sein eingebautes Unfallvorbeugungssystem wahrscheinlich ernstere Verletzungen verhindert“, hieß es in dieser Aussendung.
Meine Damen und Herren! Das automatisierte Fahren kommt auf uns zu, rollt stark in die technische Landschaft hinein, und wir Grüne begrüßen das ausdrücklich. Wir glauben auch, dass das, was die Technik da anbietet, einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und vielleicht auch zu mehr Umweltschutz im Straßenverkehr, zur Optimierung von Fahrzeugen, was den Verbrauch betrifft, leisten kann.
Es ist gut, dass sich der Gesetzgeber um diese Frage kümmert. Die Frage ist nur: Wie nähert sich der Gesetzgeber dieser Frage? – Die Antwort vonseiten des Ministers – und wahrscheinlich wird das Plenum des Hauses dem folgen – lautet: Wir machen eine Verordnung. Wir geben dem Minister die Macht, per Verordnung die näheren Umstände zum automatisierten Fahren auf der Straße zu Testzwecken zu regeln. Eine Verordnung kann aber – und das wissen alle Verfassungsexperten – nur das, was im Gesetz schon verankert ist, konkretisieren, sozusagen vertiefend ausführen. Und dazu fehlen in dieser Vorlage die Rahmenbedingungen. Es steht quasi nur drin: Wenn der Minister in einer Verordnung etwas erlaubt, was das automatisierte Fahren betrifft, dann soll es gelten!
Ich habe großes Vertrauen in Sie, Herr Minister Leichtfried, ich erwarte mir von Ihnen auch vieles, aber ich bin erst seit Kurzem in diesem Haus und Sie sind der vierte Verkehrsminister. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Man stelle sich vor, Klubobmann Lopatka wird nach einer Regierungsumbildung Vizekanzler und Kollege Rädler wird Verkehrsminister. (Bravorufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ sowie des Abg. Rädler.) Das Erste, was er tun wird, ist, aus Niederösterreich ein Testgebiet für automatisiertes Fahren zu machen und zu sagen: Jetzt schauen wir einmal, was die alles können! – Und da, meine Kolleginnen und Kollegen, habe ich Sorge. Da hätte ich sogar größte Sorge, und nur aus diesem Grund sagen wir Grüne: So kann es nicht gehen!
Wir wissen, das automatisierte Fahren – und solche Modelle, siehe Tesla (Zwischenruf des Abg. Rädler), sind schon im Testbetrieb auf der Straße unterwegs – wird an den Punkt kommen, an dem der Fahrer beziehungsweise mehrere Fahrgäste nur noch im Auto sitzen, den Zielort eingeben, und das Auto fährt selbst dorthin.
Das sind lernende Systeme, das wissen wir. Mit jedem Mal, bei dem etwas Kritisches im Straßenverkehr passiert, lernen diese dazu – das ist auch gut –, aber es wird Situationen geben, in denen dieses selbstfahrende Auto wird entscheiden müssen: Ich steuere auf einen Crash zu. Wer ist jetzt der, der eher draufzahlt, der verletzt werden könnte: Ist es der Fahrgast im Auto, oder ist es der Verkehrsteilnehmer außerhalb des Autos, sei es der Fußgänger oder ein anderer Straßenverkehrsteilnehmer?
Da geht es also – und das hat Kollege Ottenschläger im Ausschuss schon richtig angesprochen – um ganz grundlegende ethische Fragen. Also in der Zuspitzung: Welches Leben opfere ich? (Abg. Lugar: Geh!) – In der Zuspitzung! Daher wollen wir Grüne diesen heiklen, von vielen Begleitfragen dominierten Bereich nicht einer Verordnungsermächtigung des Ministers allein überlassen. Ich finde, solche Fragen gehören hier im Parlament entschieden. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist der Grund, meine Damen und Herren, dass wir sagen, das geht uns zu weit. Es wurden auch von vielen Seiten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die haben gelautet: Holla, ihr macht da einfach eine Verordnungsermächtigung ohne eine vertiefende gesetzliche Grundlage dafür! – Und nur aus diesem Grund werden wir – wohl als einzige Fraktion – dieser KFG-Novelle nicht zustimmen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite