Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 184

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Herr Minister, ein Absatz in den Erläuterungen zu dieser Novelle sticht mir besonders ins Auge, da steht Folgendes: „Der Lenker muss aber jederzeit in der Lage sein, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass es auch weiterhin einen menschlichen Lenker geben wird.“ – Wollen wir es hoffen.

Herr Kollege Deimek, du hast es angesprochen, du hast gesagt: Ja, es ist dann alles automatisiert! Aber ich glaube, bei aller Technik – es wird jede Technik, jedes Programm, jede EDV von Menschen programmiert (Abg. Lausch: Ja, freilich!), und darauf sollte man auch Rücksicht nehmen, denn es passieren auch bei der best­möglichen Technik immer wieder Fehler, weil die Bedienung durch Menschen erfolgt. – Herzlichen Dank.

17.48


Präsident Karlheinz Kopf: Ich hole noch eine formale Feststellung nach: Der von Herrn Abgeordnetem Pock eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Reformierung des Kraftfahrbeirates bzw. des Beirates des Verkehrsiche­rungs­fonds

eingebracht im Zuge der Debatte über das  Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­gesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle) – TOP 18

Der österreichische Verkehrssicherheitsfonds nimmt jährlich rund 3 Mio. EUR aus Wunschkennzeichen und spezifischen Verkehrsstrafen ein, die zweckgewidmet für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu verwen­den waren. Zur Förderwürdigkeit von Projekten gab der Beirat des Verkehrssicher­heitsfonds eine Empfehlung ab. Im Beirat vertretene Institutionen waren zum Teil Förder­empfänger und Auftragnehmer des Fonds. Dies barg das Risiko von Interes­senskonflikten. Dies sind auch die Bedenken des Rechungshofes.

Im Rechnungshofbericht heißt es weiter: "Im Beirat vertretene Institutionen waren teilweise auch Förderempfehlung oder Auftragnehmer des Fonds. Insgesamt wirkten im überprüften Zeitraum bei rund 38 % der vom Verkehrssicherheitsfonds vergebenen Förderungen und bei rund 24 % der Aufträge Projektwerber mit, die auch im Beirat vertreten waren."

Konkret empfiehlt der Rechnungshof: "Auf eine Änderung der Zusammensetzung des Beirats durch eine entsprechende Änderung des Kraftfahrgesetzes wäre hinzuwirken. Dem Beirat sollten ausschließlich Organisationen, die in keinem Vertragsverhältnis zum Verkehrssicherheitsfonds stehen – wie etwa internationale Experten – angehören, um Interessenskonflikte zu vermeiden."

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf Anfrage des bmvit von den im KFG 1967 § 131a genannten Institutionen nominiert. Wobei Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat zur sachverständigen Beratung in Kraftfahr­an­gelegenheiten und insbesondere zur Begutachtung der Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die das Kraftfahrwesen betreffen, den Kraftfahrbeirat zu bestellen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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