Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 183

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Der Rechnungshof sagt dazu: „Im Beirat vertretene Institutionen waren teilweise auch Förderempfänger oder Auftragnehmer des Fonds. Insgesamt wirkten im überprüften Zeitraum bei rd. 38 % der vom Verkehrssicherheitsfonds vergebenen Förderungen und bei rd. 24 % der Aufträge Projektwerber mit, die auch im Beirat vertreten waren.“

Das bedeutet, man gibt sich selbst die Aufträge oder empfiehlt das dann dem Kollegen im Beirat weiter. Ich halte das für mehr als kritisch.

Es gibt auch eine konkrete Empfehlung des Rechnungshofes, nämlich: „Auf eine Änderung der Zusammensetzung des Beirats durch eine entsprechende Änderung des Kraftfahrgesetzes wäre hinzuwirken. Dem Beirat sollten ausschließlich Organisationen, die in keinem Vertragsverhältnis zum Verkehrssicherheitsfonds stehen – wie etwa internationale Experten – angehören, um Interessenskonflikte zu vermeiden.“

Aus Sicht des Rechnungshofes wäre es also eine gute Geschichte, wenn diejenigen, die eine Empfehlung abgeben, nachher nicht auch gleich den Auftrag wieder selbst einheimsen. Ich will niemandem etwas unterstellen, aber die Optik wäre schlecht. Würde ich das als privatwirtschaftliches Unternehmen machen, würde ich ziemlich rasch ziemlich große Probleme bekommen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung des Kraftfahrbeirates beziehungsweise des Beirates des Verkehrsicherungsfonds

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, das Kraftfahrgesetz 1967 so zu ändern, dass dem Beirat des Verkehrsicherungsfonds (des derzeitigen KFG 1967 § 131) ausschließ­lich Organisationen angehören, die in keinem Vertragsverhältnis zum Verkehrssicher­heitsfonds stehen, um Interessenskonflikte zu vermeiden und damit den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten.“

*****

Kolleginnen und Kollegen! Kleine Maßnahme, große Wirkung – vor allem für die Optik. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.47.02

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Kraftfahrgesetz 1967 soll geändert werden. Mit dem Entwurf der Novelle sollen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit bestimmte Systeme, automatisierte Fahrsysteme, genutzt werden können. Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit automatisches Fahren unter bestimmten Rahmenbedingungen in Zukunft möglich ist.

Der Lenker soll bestimmte Fahraufgaben wie Abstandhalten, Beschleunigung, Brem­sen, Spurhaltung, Spurwechsel, Lenken und so weiter dem System übertragen. Der Hauptgrund dieser Novelle ist, dass einige Lenkerverpflichtungen, die wir jetzt haben – wie zum Beispiel, dass eine Hand beim Fahren am Lenkrad sein muss und so weiter –, eigentlich diesen Testzwecken entgegenstehen.

 


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