Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 266

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Herren! Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass ich den Reden von freiheitlichen Kollegen und Kolleginnen selten zustimme. In diesem Fall muss ich wirklich eine Ausnahme machen, weil man sich dieser Analyse der unhaltbaren Zuständen leider nur anschließen kann. In diesem Sinne: Danke an den Vorredner, dass er das so offen formuliert hat!

Ich möchte mit einem Dank an die Volksanwaltschaft beginnen. Der vorliegende Bericht über das Schubhaftzentrum Vordernberg ist nämlich der erste Sonderbericht dieser Art. Ich finde es gut, aber auch bezeichnend für die Zustände, die da herrschen und mit dem Bericht auch vorgelegt und analysiert werden, dass die Volksanwaltschaft sich eben dafür entschieden hat, sich diese Zustände genauer anzuschauen, und zwar aus rechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht. Ich halte es schon für ein starkes Stück, sehr geehrte Frau Kollegin Fekter, wenn Sie dieses Machwerk, sozusagen diese Knebelverträge, die aus Ihrer Zeit stammen, so leichtfüßig hinstellen als: Na ja, und jetzt sollten wir vielleicht ein Gesetz ändern, denn die Volksanwaltschaft hat uns darauf hingewiesen.

Der Sonderbericht der Volksanwaltschaft bestätigt nämlich alle unsere Kritikpunkte von Anfang an, dass nämlich mit dieser Teilprivatisierung dieses Schubhaftgefängnisses auch hoheitliche Aufgaben teilprivatisiert wurden.

Ich möchte dazu kurz aus dem vorliegenden Bericht zitieren. – Die Volksanwaltschaft argumentiert ja darin, dass sie sich diese Sonderprüfung aufgrund der Mutmaßung, dass hoheitliche Aufgaben an private Sicherheitskräfte ausgelagert wurden, vorge­nommen hat. Ich zitiere aus dem Bericht: „Diese Vermutung“ – nämlich dass hoheit­liche Aufgaben verfassungsrechtswidrigerweise an private Sicherheitskräfte ausge­lagert werden – „hat sich im Laufe des Prüfungsverfahrens bestätigt, und zwar insbe­sondere hinsichtlich der Befugnisse, im Rahmen der ‚Tagesstrukturierung‘ die Haus­ord­nung im Anhaltezentrum ‚durchzusetzen‘, ebenso im Bereich Gewalt- und Konflikt­prävention“ und so weiter und so fort.

Weiter sagt die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht – ich zitiere wieder –: „Verfassungs­rechtlich höchst problematisch erscheint die ‚faktische Ausgliederung‘ von Hoheits­befugnissen. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass der Schutz von Insassen gegen Übergriffe,“ – Vorsicht, Menschenrechte! – „welcher primär durch hoheitliches (…) Einschreiten von Exekutivbediensteten zu bewerkstelligen wäre, de facto vermehrt durch Ausübung von Jedermannsrechten (…) durch private Sicherheitskräfte ersetzt werden soll.“

Die Volksanwaltschaft sagt weiter: „Auch dieser Mangel könnte“ – könnte! – „durch ständige Präsenz von Exekutivbediensteten in den Wohnbereichen des AHZ einiger­maßen bereinigt werden, was vom BMI jedoch bis zuletzt abgelehnt wurde.“ – Stand: Mai 2015.

Diese Zustände, wo verfassungswidrigerweise hoheitliche Aufgaben privatisiert wur­den, wo durch ein dubioses Ausschreibungsverfahren dafür gesorgt wurde, dass eine der größten privaten Sicherheitsfirmen, nämlich G4S, den Zuschlag bekommt, wo – wie der Kollege von den Freiheitlichen vorhin zu Recht erwähnt hat – ganz zufällig der ehemalige Vize-Kabinettchefs eines ÖVP-Innenministers Geschäftsführer war und ist, wo ganz zufällig ein Knebelvertrag unterzeichnet wird, der erst nach 16 Jahren aufgelöst werden darf, wo ganz zufällig fast eine halbe Million Euro Steuergeld monatlich gezahlt wird, auch wenn sich dort zwei Insassen befinden, was zeitweise auch vorgekommen ist – das ist rechtsstaatlich leider eine Bankrotterklärung, die unter einer ÖVP-geführten Innenministerinnenschaft erfolgt ist –, wo Sie wirklich die Chuzpe, muss man sagen, haben, sich heute hinzustellen und zu sagen: Ja, die Volksanwalt-


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