Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 267

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schaft hat uns gesagt, wir müssen noch ein Gesetz machen, um das Ganze zu sanieren. 

Das Ganze stinkt leider zum Himmel, und man muss sagen: Wenn man diese Zu­stände kennt, dann versteht man, was die ÖVP offensichtlich unter „Mehr privat, weniger Staat“ versteht, nämlich Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben, Zuschan­zen von Verträgen an private Sicherheitsfirmen, wo ganz zufällig ehemalige ÖVP-Kabinettsmitarbeiter sitzen, mit einem Knebelvertrag, wo wir 16 Jahre lang als Bürger und Bürgerinnen von unseren Steuerbeiträgen Monat für Monat ungefähr eine halbe Million Euro zahlen dürfen.

Danke herzlich an die Volksanwaltschaft, dass diese Zustände nun schwarz auf weiß belegt sind! Die Konsequenz kann und muss sein, dass diese Verträge aufgelöst werden. In diesem Sinne hoffe ich auf Kooperation, dass wir diese Verträge endlich gemeinsam auflösen beziehungsweise darauf hinarbeiten. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

22.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


22.41.54

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Vielen Dank für den Bericht! Ich halte das, was Sie hier niedergeschrieben haben, für ganz besonders wichtig. Es ist ja einigermaßen histo­risch: Wenn bei einem Menschenrechtsthema Kollegin Korun, Kollege Kumpitsch und ich einer Meinung sind, dann kann es sich eigentlich nur um eine Sache handeln, nämlich um das Vermächtnis von Kollegin Fekter im Innenministerium: hochprob­lematische Ausschreibungen, und noch dazu in so einem grundrechtssensiblen Bereich! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

Wir haben das Problem schon gehört, es geht darum: Was passiert, wenn private Sicherheitsdienstleister, die man ja ohne Weiteres mit gewissen Aufgaben betrauen kann, im grundrechtssensiblen Bereich beauftragt werden? – Wenn hier dann Grund­rechtsverletzungen vorkommen und passieren, dann gibt es halt keine Handhabe dagegen. Wenn die Polizei etwas macht und eine Grundrechtsverletzung passiert, dann gibt es eine Handhabe, nämlich die Maßnahmenbeschwerde. Hier gibt es das nicht.

Es gibt eine Rechtsschutzlücke, die geschlossen werden muss, die wir als Parlament schließen müssen und die wir vor allem auch schon längst hätten schließen können. Denn als wir vor, glaube ich, knapp eineinhalb Jahren, als das Thema zum ersten Mal hochgekommen ist, diese Diskussion im Menschenrechtsausschuss gehabt haben, haben wiederum unisono Freiheitliche, Grüne und NEOS gesagt: Wir haben eine Rechtsschutzlücke und müssen etwas tun. Frau Kollegin Fekter ist dagesessen und hat gesagt: Es ist alles kein Problem, die Landespolizeidirektion Steiermark hat mir gesagt, es ist alles in Ordnung, wir haben hier keine Rechtsschutzlücke.

Frau Kollegin Fekter! Das ist das große Beispiel, wie gut es wäre, wenn man einmal auf die Opposition hören würde. Es haben hier drei Oppositionsparteien, die gerade im Menschenrechtsbereich an und für sich sonst sehr weit auseinander sind, ganz klar gesagt, was zu tun ist. Wir hätten es machen können. Es ist nicht passiert, sondern es ist höchst peinlich, dass wir das als Parlament, als Gesetzgeber nicht geschafft haben.

Wir müssen uns insbesondere um Grundrechte kümmern, wir hätten hier eine Rechtsschutzlücke schließen können. Es ist gut, dass Sie es jetzt auch noch gesehen haben. Danke noch einmal an die Volksanwälte für diesen Bericht! Wir müssen das schleunigst, so schnell wie nur irgendwie möglich machen, denn was nicht sein kann,


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