sind die großen Arbeitsschwerpunkte, die mit dem Vizekanzler festgelegt worden sind –, aber wir müssen auch die Kaufkraft stärken. Wir wollen, dass die Lohnerhöhungen in Zukunft tatsächlich in den Geldbörsen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen spürbar sind und nicht durch die kalte Progression weggefressen werden. Sie werden hier noch im heurigen Herbst entsprechende Gesetzesvorschläge von uns bekommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ohne die Beantwortung der Dringlichen Anfrage in epische Länge ziehen zu wollen, werde ich mir erlauben, nunmehr Ihre Fragen im Detail zu beantworten.
Ich darf zu den Fragen 1, 2, 3 und 11 kommen:
Die Bundesregierung stellt mit einer Verordnung nach § 36 Asylgesetz fest, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind. Derzeit ist der Entwurf der Verordnung in Begutachtung, alle Bundesministerien haben in ihrem Bereich daran mitgewirkt. Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit ist nicht bloß aus sicherheitspolizeilichen Gründen anzunehmen, so die Überlegung, sondern auch dann, wenn wesentliche öffentliche Dienste in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Hierbei geht es insbesondere um das Wohnwesen, das Schulsystem und die Aspekte der sozialen Sicherheit. Dabei ist auch eine entsprechende Prognoseentscheidung zu treffen, die die Grundlage für den Verordnungsentwurf, der nun in Begutachtung ist, darstellt.
Im Jänner 2016 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern bekanntermaßen eine politische Vereinbarung über die Notwendigkeit einer Begrenzung der Zahl der Asylanträge in Österreich getroffen. Dabei wurde im Wesentlichen vereinbart, dass in den nächsten fünf Jahren eine Gesamtzahl von 1,5 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung an Asylwerbern aufgenommen wird. Daraus ergibt sich für das Jahr 2016 die bekannte Zahl von 37 500 zum Asylverfahren zugelassenen Anträgen.
Zu den Fragen 4 bis 10:
Die politisch festgelegte Zahl von 37 500 Asylanträgen umfasst nur Personen, die inhaltlich zum Asylverfahren in Österreich zugelassen sind; so die präzise Definition. Familienangehörige werden berücksichtigt, soweit sie einen Asylantrag gestellt haben. Nicht umfasst sind davon Dublin-Fälle, da hier eine Zuständigkeit Österreichs nicht gegeben ist. Insgesamt geht es nur um anhängige Verfahren.
Ich darf auf den schriftlichen Bericht des Herrn Bundesministers für Inneres hinweisen, der jeden Monat im Rahmen des Ministerrats veröffentlicht wird; heute gab es die aktuellen Zahlen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Mit Stand Juni 2016 befanden sich 85 500 Personen in der Grundversorgung. Basierend auf der aktuellen Entwicklung kann laut Angaben des BMI, für das Kalenderjahr 2016 hochgerechnet, von insgesamt rund 96 000 Personen in der Grundversorgung ausgegangen werden.
Zu den Fragen 14 bis 17:
Die Auswirkungen der Migrationskrise auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo – Sie haben die Zahlen bereits zitiert –, also auf Bund, Länder und Gemeinden, belaufen sich laut Stabilitätsprogramm des BMF im Jahr 2015 auf 758 Millionen € und im Jahr 2016 auf die zitierten 2 Milliarden €. Darin enthalten sind auch Kosten für Länder und Gemeinden, etwa durch den Länderanteil an der Grundversorgung und für die Mindestsicherung.
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