Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll142. Sitzung / Seite 80

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Zur Frage 23:

Die österreichischen Sicherheitsbehörden beobachten die Sicherheitslage kontinuier­lich und haben ausreichend rechtliche Handhabe, um Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit zu vermeiden beziehungsweise zu bekämpfen, so der Standpunkt des Bundesministeriums für Inneres. Die zuständigen österreichischen Behörden sind darüber hinaus auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene mit zivilgesell­schaft­lichen Organisationen im kontinuierlichen Dialog, um mögliche Spannungen abzufan­gen.

Ihre Frage 24 darf ich wie folgt beantworten:

Das Staatsbürgerschaftsgesetz, insbesondere §§ 27 und 28, regelt die Frage des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer fremden Staatsbür­gerschaft. Wenn Behörden auf einen Sachverhalt, auf den das Staatsbürger­schaftsge­setz Anwendung findet, aufmerksam werden, sind sie angehalten, entsprechende Aberkennungsverfahren einzuleiten.

Zur Frage 25, zum Burkaverbot:

Diese Sache ist Gegenstand von laufenden Gesprächen innerhalb der Bundesregie­rung.

Zur Frage 27:

Das EU-Instrument für Heranführungshilfen basiert auf einer EU-Verordnung, das heißt einer gemeinsamen Gesetzgebung von Rat und Europäischem Parlament, inneröster­reichisch ist dafür das Außenministerium zuständig.

Zu den Fragen 28 und 29:

Die politischen Gespräche zur Mindestsicherung sollen so rasch wie möglich abge­schlossen werden. Eine Regierungsvorlage ist nur nach Zustimmung der Länder möglich, da diese kompetenzrechtlich für die Sozialhilfe zuständig sind und Vertrags­parteien der entsprechenden Vereinbarung zur Neuordnung der Mindestsicherung sein werden.

Naturgemäß hat der Bund höchstes Interesse daran, die Vereinbarung so rasch wie möglich abzuschließen, da dies insbesondere in den Bereichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Sanktionen und Statistik neu wesentliche Fortschritte brächte. Die Inhalte der neuen Artikel 15a-Vereinbarung werden nach Abschluss der Gespräche gemeinsam mit den Ländern und naturgemäß mit dem Regierungspartner präsentiert werden.

Zu den Fragen 30 und 31:

Eine Differenzierung bei der Mindestsicherung zwischen In- und Ausländern ist aufgrund des EU-Rechts nur in Bezug auf subsidiär Schutzberechtigte möglich. Dabei müssen Basisleistungen definiert werden, was wiederum einer Änderung der Rechts­grundlage bedarf.

Zur Frage 32:

In der Bundesregierung herrscht Konsens, dass gegen Lohn- und Sozialdumping mit aller Kraft vorzugehen ist. Daher wurde das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungs­gesetz massiv verschärft. Des Weiteren setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine Reform der Entsenderichtlinie ein, um heimische Arbeitnehmer genauso wie unsere KMUs zu schützen.

 


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