Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll142. Sitzung / Seite 106

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endlich so geändert werden, dass Unternehmen wieder mehr Menschen anstellen können. Mehr noch: Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Unternehmen gehalten werden, die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten als innovatives Land gilt.

Innovation entsteht sehr oft in kleinen Unternehmen, die der Herausforderung gegen­überstehen, ihre Ideen auch schnell zur Marktreife zu bringen. Wenn die Bedingungen dafür an einem anderen Standort günstiger sind, verlassen heimische Start-ups das Land Richtung USA, UK, usw. Doch gerade diese Unternehmen schaffen, noch stärker als Neugründungen, neue Arbeitsplätze. Für kleine Unternehmen ist jeder zusätzliche Arbeitsplatz mit relativ hohen zusätzlichen Aufwänden verbunden. Eine wirksame Erleichterung wäre eine Senkung der Lohnnebenkosten, die das Nettogehalt nicht beeinträchtigt, aber dem Unternehmen mehr Anstellungen ermöglicht. Konkret gibt es folgende Ansatzpunkten:

Bereits im vergangenen Jahr konnte der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 auf 1,3 Prozent des Bruttoentgelts gesenkt werden. Gründe dafür liegen in der Entwicklung der Aufgaben der Unfallversicherung: Einer stetig sinkenden Zahl an Arbeitsunfällen (und damit sinkendem Aufwand pro Versichertem) stehen aufgrund zunehmender Beschäf­tigtenzahlen laufend steigende Beiträge gegenüber. Alleine schon aus diesen Entwicklungen ergibt sich die Möglichkeit einer problemlosen Senkung des UV-Beitrages. In den letzten Jahren hat die AUVA zunehmend fremde Aufgaben übernom­men, die funktional zu den Krankenversicherungsträgern gehören. Durch eine Auf­gabenbereinigung und entsprechende Anpassungen im Leistungskatalog der Unfallver­sicherungsträger ergäbe sich eine weitere Möglichkeit die Unfallversicherungsbeiträge auf 1% der Bruttogehälter (also um 0,3 Prozentpunkte) zu senken. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Unfallversicherungsträger Rücklagen in Millionenhöhe angehäuft haben – insbesondere die AUVA. Diese Vermögensbestände, ohne konkreten Zweck – die ohne Obergrenze weiter angehäuft werden würden – müssen kurzfristig herangezogen werden, um den ersten Beitragseinnahmenentfall auszugleichen.

Der Wohnbauförderungsbeitrag ist als lohnabhängige Abgabe fehlkonstruiert. Mangels Zweckwidmung kommen die Gelder in vielen Bundesländern nie im Wohnbau an. Die Wohnbauförderung soll dementsprechend aus dem allgemeinen Steueraufkommen auf Basis einer Steuerautonomie der Bundesländer gedeckt werden, da diese auch für die konkrete Ausgestaltung der Wohnbauförderung zuständig sind.

Die von der Regierung vorgestellte und von den Regierungsparteien im Nationalrat beschlossene Senkung der Lohnnebenkosten ausschließlich über den Familienlasten­ausgleichsfonds ist ohne dessen Reform gar nicht möglich. Dabei sind jedenfalls mit zu berücksichtigen:

die hohe Verschuldung des FLAF (derzeit rund 3 Mrd EUR),

die Steigerung der Ausgaben in den kommenden Jahren (durch Erhöhung der Familienbeihilfe) und

die bestehende Überwälzung familienfremder Leistungen auf den FLAF

Ohne Strukturreformen ist eine Lohnnebenkosten-Senkung über den FLAF nur in Form einer weiteren Verschuldung des Fonds möglich. Familienfremde Leistungen müssen aus dem FLAF entfernt werden – was nicht heißt, dass es diese Leistungen nicht mehr geben soll. Die Leistungen sollen nur dort finanziert werden, wo sie einerseits anfallen bzw. geleistet werden und andererseits auch die rechtlichen und strategischen Grund­lagen zur Mittelverwendung gemacht werden.

Sowohl die Wirtschafts- als auch die Arbeiterkammer sind budgetär sehr gut ausge­stattet. Dennoch sind die Kammern gerade in den eigenen Strukturen nicht bereit


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