Auch jene Frauenrechtlerinnen, die selbst dem islamischen Zuwanderungsmilieu entspringen, kritisieren die Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam.
Die Vollverschleierung schadet dem Zusammenleben in einer Gesellschaft, weil das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spielt. Besonders hervorzuheben ist, dass kein religiöser Zwang im Islam besteht, eine vollständige Verschleierung zu tragen, so stellt ein Verbot keinen Bruch mit der Religionsfreiheit in Österreich, sondern einen Bruch mit der kulturell motivierten Unterdrückung der Frau dar.
Auch in der SPÖ gab es schon die Forderung des Verbotes der Burka. Die ehemalige Ministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde am 6.6.2010 folgendes:
„Ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, ob die Burka als religiöses Motiv betrachtet wird oder als Motiv der Unterdrückung. Ich neige zu Zweiterem. Nicht, dass wir die Burka instrumentalisieren dürfen, um hier religiösen Fundamentalismus irgendwie das Wort zu reden. Aber wichtig ist doch, dass zwischen Kopftuch Tragen und einer Ganzkörperverhüllung doch noch ein Unterschied ist. Und ich glaube, dass im öffentlichen Raum in Österreich, in öffentlichen Gebäuden, wo man sich ausweisen muss, wo man sein Gesicht herzeigen soll, es eine Grenze für mich gibt und das ist die Ganzkörperverhüllung. Und daher spreche ich mich gegen den Gesichtsschleier aus.“
Auch der Landeshauptmann von Burgenland Niessl sieht eine Vollverschleierung sehr kritisch. In einem Interview in der „Österreich“ hat er folgendes dazu gesagt: „„In Österreich gilt die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, auch wenn wir noch zu tun haben, um sie wirklich zu erreichen. Aber eine Gesichtsverhüllung etwa durch eine Burka geht ja genau in die andere Richtung. Das sehe ich dann schon als sehr problematisch an.“ Ob er deshalb für ein Verbot sei? Niessl: „Ja, denn wir müssen jenen, die zu uns kommen, schon ein klares Signal setzen, dass bei uns die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gilt.““
Ebenso hat Bundesminister Kurz seine Meinung über eine Verbot der Burka um 180 Grad geändert (APA294 18.Aug.16): „Ein Verbot der Vollverschleierung "wird Teil unserer Überlegungen sein", so Kurz. Es gehe in Österreich weniger um die Burka als um den Niqab. „Aus meiner Sicht ist das ein Symbol einer Gegengesellschaft“ und „kein religiöses Symbol“. Sehe man sich europäische Vergleichsbeispiele an, gebe es zwei Verbotsvarianten: entweder nur in öffentlichen Einrichtungen oder im gesamten öffentlichen Raum. Vor zwei Jahren hatte Kurz ein solches – damals von der FPÖ gefordertes – Verbot noch abgelehnt.“
Der EGMR hat, nachdem eine Muslimin gegen das „Burka-Verbot“ in Frankreich geklagt hat, dieses für rechtens erkannt.
In der Onlineausgabe vom 1.7.2014 der Tageszeitung „DiePresse“ ist folgender Artikel zu lesen:
„Eine Muslimin klagte gegen das Verbot, weil sie sich diskriminiert fühlt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht keine Grundrechtsverletzung.
01.07.2014, 11:32, (DiePresse.com)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Gegen das
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