Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll142. Sitzung / Seite 124

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die ein Verbot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glau­bens für öffentlich Bedienstete, Studentinnen und Schülerinnen in Amtsgebäuden, Universitäten und Schulen zum Inhalt hat.“

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Ich habe diese Anträge eingebracht, damit Sie die Gelegenheit haben, diese Unter­drückungssymbole bei uns wenigstens aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Roman Haider und weiterer Abge­ordneter betreffend die Dringlichkeit des Verbots der Verschleierung des Gesichtes

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage des Abg. KO Strache und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend „Sicherheit und Arbeitsplätze statt Asylzahlentricksereien und Türkendemos, Herr Bundeskanzler!“ in der Sitzung des Nationalrates am 13. September 2016.

Mit Erkenntnis vom 1.7.2014 hat der EGMR das Gesetz der Republik Frankreich vom 11. Oktober 2010 betreffend „Das Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum“ für menschenrechtskonform erkannt.

Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist, dass – abgesehen von gesetzlich fest­gelegten Ausnahmen – keine Person im öffentlichen Raum, eine Kleidung tragen darf, die ihr Gesicht verbirgt.

Von Bedeutung ist dieses Erkenntnis vor allem für die Problematik islamischer Ver­schleierung, zumal das Verfahren auf die Beschwerde einer Burkaträgerin zurückgeht.

Der Islam kennt keine Gleichberechtigung von Mann und Frau: In weiten, konser­vativen Kreisen der islamischen Zuwanderungsgesellschaft herrscht gar die Meinung vor, dass Frauen Menschen zweiter Klasse seien. Eines der vielen Instrumente der Unterdrückung von Frauen ist die Burka. Sie schränkt zum einen die Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit der Trägerin massiv ein und schafft erschwerte Bedingungen im alltäglichen Leben. Zum anderen wird etwa das Tragen der Ganzkörper­verschleie­rung als Symbol der vollständigen Unterwerfung gegenüber dem Mann verstanden und werden Frauen, die die Burka tragen, als unselbstständig wahrgenommen. Dies führt unweigerlich zu teilweise schwer überwindbaren Hindernissen bei der Arbeitssuche, da in der Berufswelt oft individuelle Verantwortung gefordert wird.

 


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