„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage, welche ein Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild zum Inhalt hat, zuzuleiten.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Mag. Haider und weiterer Abgeordneter betreffend Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Dienst
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Sicherheit und Arbeitsplätze statt Asylzahlentricksereien und Türkendemos, Herr Bundeskanzler!“ in der 142. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 13. September 2016.
Wie „Die Welt“ am 26.11.2015 berichtete, bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass sich wer für den französischen Staat arbeitet, nicht verhüllen oder verschleiern darf.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden: Die Interessen des Staates sind wichtiger.(...)
Die europäische Menschenrechtskonvention garantiere zwar die Religionsfreiheit. Doch gebe es in diesem Fall keine Möglichkeit, die Interessen beider Parteien – hier Neutralitätsgebot, dort Kopftuch als Ausdruck muslimischen Glaubens – zu vereinbaren, lautete die Begründung der Richter. In diesem Fall sei der Anspruch des Staates auf Neutralität und Unparteilichkeit höher zu bewerten. (...)“
Laut einer brandaktuellen Aussage (vgl. Krone.at vom 12.9.2016) unseres Kardinals wollen so manche Muslime unsere christlich-abendländische Kultur zerstören und durch die Ihrige ersetzen.
Kardinal Christoph Schönborn warnt davor, dass „Europa drauf und dran ist, sein christliches Erbe zu verspielen“. „Wird es eine islamische Eroberung Europas geben? Viele Muslime wünschen das und sagen: Europa ist am Ende“, sagte er am Sonntag im Wiener Stephansdom bei einer Feier zum kirchlichen Fest „Mariä Namen“, das als Dank für die Befreiung Wiens von den Osmanen vor 333 Jahren eingeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten ein Maßnahmenbündel zur Verteidigung unserer Heimat zu schnüren, zumal die islamistische Bedrohung vom Terror bis zur Zurschaustellung religiöser Symbole reicht. Eines dieser Symbole ist neben der Burka das Kopftuch, das aus öffentlichen Institutionen wie Universitäten oder Schulen verbannt werden sollte. Auch sollte öffentlich Bediensteten das Tragen von Kopftüchern im Dienst untersagt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten die ein Verbot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen
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