Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 80

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Jetzt tun wir da monatelang herum. Die Leute draußen werden sich etwas denken, und Sie hören das auch, wenn Sie mit den Leuten diskutieren, was die von der Politik und von solchen Situationen halten. (Abg. Rädler: Stronach!) – Na, die ÖVP ist da feder­führend, Herr Kollege, das muss man ganz klar sagen.

Dann gibt es da etwas, bei dem mir nicht ganz wohl ist, das muss ich ganz klar sagen: Jetzt geht man her und sagt, okay, in diesem Zeitraum sind so und so viele Leute ver­storben. Einen Wahlstichtag gab es aber auch schon früher, und wer zwischen diesem und dem Wahltag verstorben ist, hat auch nicht wählen können. Das ist höhere Gewalt.

Und ich glaube, der Verfassungsgerichtshof hat nicht gesagt, dass wir das Wählerre­gister austauschen sollen, sondern er hat ganz klar gesagt, dass die Wahl wieder unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen stattzufinden hat.

Jetzt ist es nicht möglich, dass man alle, die gestorben sind, ins Wählerregister wieder aufnimmt (Abg. Rädler: Die stehen eh drinnen!), aber die sind ja sowieso drinnen, denn wir haben die Bedingungen von der ersten Wahl, und unter diesen ist die jetzt anstehende Wahl durchzuführen. Und wer bei der ersten Wahl nicht mehr gelebt hat, hat dort auch nicht abstimmen können. Und wer bei der Stichwahl nicht mehr gelebt hat, hat dort auch nicht abstimmen können.

Und jetzt gehen wir her, meine Damen und Herren, und sagen: Okay, jetzt haben wir so und so viele Wähler weniger (Abg. Rädler: Das ist keine gute Rede, das ist eher ein Verwirrspiel! Ein Hütchenspiel!), das könnte sich vielleicht für den einen oder anderen negativ auf das Wahlergebnis auswirken. Und wir haben jetzt auch so und so viele Per­sonen, die inzwischen 16 geworden sind, daher gehen wir jetzt her und nehmen diese in das Wählerregister auf.

Was ist die Folge, meine Damen und Herren? – Diese 16-Jährigen konnten bei der ersten Wahl nicht wählen und durften nicht wählen. Sie hätten das Ergebnis damals auch beeinflussen können. Vielleicht wäre dann Frau Griss in der Stichwahl gewesen? Das ist durchaus möglich.

Man muss das auch einmal so sehen, und ich habe da große Bedenken. Und nicht nur ich, auch der Verfassungsjurist Öhlinger hat das angesprochen, und selbst Herr Vog­genhuber von den Grünen hat das auch gesagt. Auch Frau Griss hat das auf ihrem Facebook-Account bestätigt. Und ich habe vorgestern mit Herrn Lugner, dem Baumeis­ter Lugner, gesprochen und habe ihn gefragt, wie er das sieht. Er sieht das genauso. (Oh-Rufe. – Abg. Schieder: Der „Professor Richard Lugner“!)

So, und jetzt sind wir beim Punkt, meine Damen und Herren: Jetzt gehen wir hier in ei­ne laufende Wahl hinein – es ist ja nichts anderes, es ist ja keine Neuwahl – und wech­seln das Wählerregister aus!

Meine Damen und Herren, das ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich und mit nichts zu rechtfertigen! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der über diese Umstände wirklich aufgeklärt ist – und man hat ja genug diskutiert, sowohl im Ausschuss als auch jetzt hier –, mit gutem Gewissen – außer Herr Rädler von der ÖVP, dem das anscheinend wurscht ist – das Wählerregister austauscht. Was machen wir denn bei der nächsten Wahl, bei der das Ergebnis vielleicht nicht passt? Gehen wir dann her, finden irgendeinen Kno­chen, den wir rausnehmen können, und sagen dann: Okay, wir zögern das ein biss­chen hinaus, und dann wechseln wir das Wählerregister aus, und dann schauen wir, dass das Ergebnis letztlich schon noch passen wird.

Meine Damen und Herren! Das ist demokratiepolitisch nicht nur äußerst bedenklich, sondern das ist fahrlässig und äußerst gefährlich! Und deswegen wird das Team Stro­nach diesen Gesetzesänderungen nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

13.02

 


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