Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 79

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uns eine elektronische Registrierung diskutieren können. Das ist zwar kein E-Voting, aber den Einsatz elektronischer Mittel direkt in der Wahlzelle und damit vielleicht die Reduzierung der Fehlerhäufigkeit bei Wahlbeisitzern beziehungsweise bei Wahlkom­missionen sollten wir wirklich ernsthaft angehen, und wir sollten nicht so tun, als wäre die Elektronik nur schlecht. (Abg. Lausch: Sie waren noch nie in einer Wahlkommis­sion!) Da sollten wir ruhig mutig einen Schritt nach vorne gehen, in Richtung mehr direkte Demokratie, in Richtung mehr und neue technische Mittel, um dafür zu sorgen, dass wir eine Bundespräsidentenwahl auch in Zukunft hundertprozentig sicher und ge­recht durchführen können, sodass in Zukunft keine Stimme verloren geht. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.56.06

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gut war die Rede nicht, Kollege Gerstl, aber amüsant zumindest, das möchte ich jetzt betonen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Ja, und auch die Argumente waren nicht gut, Herr Kollege; ich möchte gleich einmal darauf eingehen: Kollege Strache hat ein zentrales Wählerregister angesprochen. Das ist auch aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt, um den Wählerinnen und Wählern mehr Sicherheit und mehr Möglichkeiten zu geben. Zur Briefwahl: Ich muss ehrlich sagen, diese ist manipulationsanfällig, und auch der Verfassungsgerichtshof hat ja festgestellt, dass es nur im Ausnahmefall zu einer Briefwahl kommen soll.

Ich glaube, das ist ein klares Signal. Sonst hören wir ja auch gerne auf das, was der Verfassungsgerichtshof entscheidet, also tun wir das auch einmal dort, wo es vielleicht den Großparteien oder gewissen andersfarbigen Parteien nicht passt! – Das wäre doch einmal anzuregen! Meine Damen und Herren, der Verfassungsgerichtshof hat auch ei­nige andere wichtige Dinge gesagt, und ich möchte dazu kurz auf die Position des Teams Stronach eingehen.

Ich habe es im Verfassungsausschuss letzte Woche schon deutlich angesprochen: Wir haben bei dem, was jetzt hier beschlossen werden soll, großes Bauchweh – deswegen werden wir auch nicht zustimmen –, und das hat folgenden Grund: Wir müssen einmal ganz von vorne anfangen. Wir hatten eine Bundespräsidentenwahl, bei der sechs Kan­didaten angetreten sind. Zwei haben es in die Stichwahl geschafft. Dann hat diese Stich­wahl stattgefunden. Bei dieser Stichwahl hat es Ungereimtheiten gegeben, oder es hat einmal die Möglichkeit bestanden, dass es sogar zu Wahlmanipulationen hätte kom­men können, und der Verfassungsgerichtshof hat diese Stichwahl aufgehoben.

Was ist dann passiert? – Es wurde eine neue Stichwahl ausgeschrieben, Wahltermin 2. Oktober 2016. Dann haben wir die Situation gehabt, die für das Bundesministerium für Inneres kein Ruhmesblatt darstellt, nämlich diese offenen Wahlkuverts, diese Wahl­kuverts, die aufgegangen sind, schlechter Kleber. Es kann jetzt schuld sein, wer will, irgendeinen Schuldigen gibt es sicher, irgendjemand wird dafür geradestehen müssen, auch für die Kosten, die dadurch entstanden sind.

Der Herr Bundesminister hat dann zuerst gesagt, es gibt kein Problem, die Wahl kann durchgeführt werden, das sind nur ein paar fehlerhafte Kuverts. Dann gab es ein Hin und Her, und plötzlich war er geläutert, und es ist das Wort „Wahlverschiebung“ im Raum gestanden. Und siehe da: Jetzt sind wir da, diskutieren, und heute wird wahr­scheinlich mit Mehrheit beschlossen – ich werde es nicht mitbeschließen –, dass der Wahltermin der 4. Dezember ist. – So weit, so gut. (Präsident Hofer übernimmt den Vor­sitz.)

 


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