Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.02
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseher, die die Sendung auch verfolgen und die sich höchstwahrscheinlich in den letzten Wochen und Monaten über die Vorgänge rund um die Bundespräsidentenwahl große Sorgen gemacht oder auch Verzweiflung empfunden und mit Unverständnis reagiert haben! Ich darf Ihnen auch ausrichten: Ich verstehe das, ich kann es auch nachvollziehen. Und ich fürchte auch, dass das, was passiert ist, sicherlich auch einen Schaden am Vertrauen in die Demokratie angerichtet hat.
Allerdings muss man in der politischen Debatte auch unterscheiden zwischen der Schuld- und der Verantwortungsfrage, denn: Die Schuld – warum der Kleber so beschaffen ist, warum die Firma das bestellt hat und so weiter – ist eine Frage, die sich sicherlich kriminologisch und vor den Gerichten irgendwann auch klären wird. Die politische Verantwortung, das muss man auch ganz offen sagen, liegt natürlich bei der Regierung und bei dem zuständigen Minister.
Und die Verantwortung von uns hier als Parlament ist es auch, mit dieser Problemlage so umzugehen, dass am Schluss eine Lösung herausschaut. Wir haben nichts davon, wenn wir alle das Problem beschreiben, so wie mein Vorredner, sondern wir müssen uns am Schluss auch überlegen: Wie können wir die bestmögliche Lösung für die Demokratie schaffen?
Und die liegt darin, dass wir heute hier erstens beschließen, den Wahltermin auf 4. Dezember zu verlegen, dass wir zweitens beschließen, dass bei den Briefwahlkarten ein anderes Laschensystem Verwendung finden soll, dass wir aus demokratiepolitischen Gründen auch entscheiden, dass die heute 16-Jährigen beziehungsweise die, die bis zum Wahltag 4. Dezember 16 Jahre alt werden, mitwählen können sollen, weil es sonst demokratiepolitisch unverständlich wäre. Und wir beschließen auch, dass Freistadt gleichzeitig mit der Bundespräsidentenwahl wählen kann und dass die schadhaften Wahlkarten für den Wahltermin 2. Oktober gesammelt und gegebenenfalls nach den Ermittlungen auch vernichtet werden können.
Weiters werden wir einen Abänderungsantrag beschließen, dass die Stimme, das Wahlkuvert sowohl vom Wähler oder der Wählerin als auch vom Wahlleiter eingeworfen werden kann, damit es da keine Unsicherheit gibt, sondern dass beides möglich ist; denn nach Ansicht von manchen ist der klare Vorgang derjenige, dass das der Wahlleiter macht, viele Wähler finden aber auch, sie wollen ihre Stimme als „ihre Stimme“ abgeben, und das sollen sie in Zukunft auch können.
Andere große Fragen bleiben noch zu beantworten, nämlich: Wie werden wir in Zukunft mit den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs, was Auszählungszeitpunkte, Veröffentlichungszeitpunkte und andere Wahlabwicklungsfragen betrifft, umgehen? Und diese Fragen müssen wir meiner Meinung nach Ende Jänner, Anfang Februar – irgendwann in dieser Zeit – hier im Hohen Haus auch beantworten.
Eine Antwort, nämlich ein zentrales österreichweites Wählerregister zu schaffen, wird am 17. Oktober dieses Jahres bereits im Verfassungsausschuss behandelt und damit auch beschlossen werden beziehungsweise im November auch schon plenumsreif gemacht, sodass das dann auch entschieden ist.
Eines möchte ich aber auch ganz klar sagen, denn der Schaden für die Demokratie entsteht nicht nur durch die Peinlichkeit mit den kaputten Kuverts und mit den Anfechtungen vor dem Verfassungsgerichtshof (Abg. Kickl: Was? Damit entsteht ein Schaden für die Demokratie?), die Frage, wie die Demokratie betrachtet wird, hängt auch davon ab, wie wir – jeder Einzelne von uns beziehungsweise jede Partei – mit Fragen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite