holung mehr ist. Aber es gibt die zwei widerstreitenden Probleme: einerseits die jungen Menschen, die ja in der Zwischenzeit 16 Jahre alt geworden sind und daher natürlich zu Recht das Bedürfnis haben, da mitzuentscheiden, und auf der anderen Seite die Tatsache, dass es bei einer Wahlwiederholung und auch bei einer Stichwahl an sich denselben Wählerkreis geben sollte. Aber beide haben etwas für sich, und daher sind wir der Meinung, dass wir den jungen Menschen die Chance geben wollen, an dieser Wahl teilzunehmen, dabei mitzumachen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben also jetzt viel darüber gesprochen, dass die Wahl verschoben wurde. Dass das eine Blamage ist, daran besteht kein Zweifel. Über Schuld und Verantwortung kann man auch lange diskutieren. Ich bin tatsächlich davon überzeugt, wenn man einen derartigen Auftrag gibt und wenn man, wie es ja da der Fall war, bei der Wahlwiederholung extra einen späteren Termin, nämlich den 2. Oktober, wählt – es hätte ja einen früheren gegeben –, um die Gefahr möglicher Schwierigkeiten diesmal auszuräumen, um eben nicht die Peinlichkeit zu haben, dass wieder etwas passiert, dann ist durchaus zuzumuten, dass man auch eine Kontrolle im sensibelsten Bereich der Wahl, nämlich bei der Briefwahl, vornimmt – da wir doch schon gewusst haben, die Briefwahl ist das Problem gewesen. Und dass das nicht erfolgt ist, das ist durchaus vorwerfbar, und um diesen Vorwurf wird man auch nicht umhinkommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was ist also jetzt zu tun? – Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes war offensichtlich doch ein Weckruf dahin gehend, dass man feststellt, es gibt erstens einmal in der Praxis etliche Probleme – es ist da vielleicht auch ein Schlendrian zum Tragen gekommen –, aber es gibt vor allem auch tatsächlich die Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern.
Wir haben diesbezüglich ganz konkrete Vorschläge und wir haben von Anfang an auch immer klar gesagt, die Briefwahl ist ein demokratiepolitisches Husarenstück, ein Problem. Und ich sage es noch einmal, auch wenn ich mich wiederhole: Es ist ganz eigenartig, dass es zwei Klassen von Wahl gibt: Die eine Wahl ist die im Wahllokal und die andere ist die Briefwahl. Denken Sie daran, was im Wahllokal alles gilt: Sie müssen unbedingt in die Wahlzelle gehen, Sie dürfen nicht offen abstimmen. Und auch jeder, der im Wahllokal wählen geht, ist ein mündiger Bürger. Es wird bei der Briefwahl ja immer gesagt: Ich bin doch ein mündiger Bürger, ich weiß, was ich tue! – Warum weiß derjenige, der ins Wahllokal geht, nicht, was er tut?
Der Wähler im Wahllokal wird eben unter anderem davor geschützt, dass man ihn dazu treiben könnte, offen abzustimmen, oder es wird verhindert, dass er andere dadurch beeinflusst, dass er offen abstimmt. Es darf niemand mit dem Wähler in die Wahlzelle hineingehen, es dürfen dort nicht mehrere Personen drinnen sein. Es darf ihnen natürlich niemand über die Schulter schauen. Das wird alles genau kontrolliert und gewährleistet. Die Wahlurne steht den ganzen Tag in der Mitte des Wahllokals. Die Wahlurne wird nicht eine Stunde lang hinausgetragen, während irgendein Wahlleiter inzwischen irgendetwas vorbereitet. Das wäre völlig undenkbar, da würde jeder auf die Barrikaden springen und sagen: Wahnsinn! Mögliche Wahlmanipulation! – All das gilt im Wahllokal. Das ist die eine Seite.
Und die andere Seite ist die Briefwahl. Da gilt das alles nicht. Da wissen wir nicht: Wer hat jetzt wirklich das Kreuz gemacht? Wer ist danebengestanden? Hat es da eine Beeinflussung gegeben? Hat es da Druck gegeben? Da wissen wir nicht, ob das Wahlkuvert vielleicht wegen der Post gar nicht angekommen und die Stimme daher nicht gezählt worden ist. Da wissen wir eben auch nicht, ob die Wahlkuverts geöffnet wurden, ob sie ausgetauscht wurden und Ähnliches. Da wissen wir auch nicht genau: Wo liegen die Wahlkuverts, wenn sie einmal zugeschickt sind? Sind sie wirklich gesichert? Gibt es diesbezüglich eine klare Regelung? Wer hat da Zugang? – All diese Dinge wissen wir bei der Briefwahl nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
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