Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 88

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me abgibt. (Beifall bei der FPÖ.) Im Gegenteil, wir wollen sie schützen, und die flie­genden Wahlkommissionen gibt es und die soll es weiterhin – wenn notwendig, ver­mehrt – geben.

Das heißt, es gibt für jeden die Möglichkeit, zur Wahl zu gehen. Und das haben wir jedes Mal klar gesagt. „Erstaunlich“ ist das falsche Wort, aber ich war jetzt verwundert, dass Sie dermaßen polemisch versuchen, das völlig zu verdrehen. Sie sagen, wir wol­len den Besachwalteten das Wahlrecht nehmen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das hat der Herr Vilimsky gesagt!) – Das hat er nie gesagt! Er hat ganz klar gesagt, es gibt Personen, die geschützt werden müssen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das hat er ge­sagt!) – Nein, das hat er so nicht gesagt! Er hat gesagt, es gibt Personen, die ge­schützt werden müssen. Bei Besachwalteten gibt es große Unterschiede. Da gibt es solche, die nur Geld verschwenden oder sonst in bestimmten Lebensbereichen Unter­stützung brauchen, die können natürlich an einer Wahl teilnehmen. Das ist völlig klar. Aber es gibt eben auch jene, die tatsächlich dazu nicht in der Lage sind, das einzuse­hen, und die muss man schützen.

Ich habe das auch heute – wenn Sie mir zugehört haben, wissen Sie das – gesagt: Es gibt eben ein klares Konzept, indem man diese Entscheidung mittels eines psychiatri­schen Gutachtens trifft. Und das ist keinerlei Diskriminierung. Im Gegenteil. (Abg. Stein­hauser: Wahnsinn!) – Nein, das ist überhaupt kein Wahnsinn. Im Gegenteil, es ist ein Schutz. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein Schutz, wenn ich weiß, dass die Person nicht in der Lage ist. Ich bin selbst auch Sachwalter, ich weiß, dass es da Riesenunterschie­de gibt. Es gibt auch Besachwaltete, die Komapatienten sind, die liegen dort und star­ren an die Decke. Da muss doch ganz klar sein, dass für diese Personen keine Brief­wahlstimme besorgt werden kann. Das muss doch ganz klar sein. Das darf doch gar nicht möglich sein. Sind Sie da anderer Meinung, dass die nicht davor geschützt wer­den müssen, dass man ihr Wahlrecht missbraucht? Genau das scheint mir so. Es ist Ihnen offenbar ein Anliegen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wer tut denn das?)

Lustigerweise haben die Grünen genau das zu Recht kritisiert. Der Landtagsabgeord­nete Margulies hat bei der Wahl 2010 noch gesagt, dass für seine Großmutter eine Wahlkarte bestellt wurde, obwohl sie das nie wollte, weil sie dazu nicht in der Lage war. Müsste sie nicht geschützt werden? (Abg. Glawischnig-Piesczek: Vor sieben Jah­ren!) – In diesen sieben Jahren hat sich im Gesetz nichts geändert, das ist noch immer dasselbe Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann zu behaupten, der Abgeordnete und Präsidentschaftskandidat Hofer hätte jeman­dem die Stimme wegnehmen wollen! Im Gegenteil, er hat nur gesagt, die Wahl muss ordnungsgemäß durchgeführt werden. Da diese Briefwahlkarten, die unterwegs waren, offenbar schadhaft waren – das war ja in der Frühphase –, schlug er vor, sie in Bausch und Bogen für ungültig zu erklären – denn sonst schickt sie jemand weg, dann geht sie auf und ist nicht mehr gültig – und diesmal die Wahl ohne Briefwahl durchzuführen. Na­türlich können dann alle im Wahllokal weiterhin noch wählen. – Das war einfach ein Vorschlag zur Lösung, aber er wollte niemandem die Stimme wegnehmen. Das ist ja ei­ne völlige Verdrehung dessen, was gesagt wurde.

Ich bin wirklich erstaunt, dass Sie versuchen, das so polemisch wegzuwischen. Wir haben ganz klare Vorgaben, die treffen sich in Wirklichkeit oft sogar mit dem, was ich auch mit den Grünen lange diskutiert habe. Ich bin mit der ehemaligen Verfassungs­sprecherin zusammengesessen, und wir haben gemeinsam darüber diskutiert, dass die Briefwahl ein Problem ist und wie man sie verbessern muss. Und dass Sie jetzt plötz­lich so tun, als wäre alles anders, ist offensichtlich nur dem Wahlkampf zuzuordnen, anders kann ich mir nicht vorstellen, dass man hier die Wahrheit so verdreht. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

 


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