Aufgrund dieser Wichtigkeit hat der Verfassungsgerichtshof in allen Erkenntnissen seit jeher entschieden, dass die Möglichkeit einer Manipulation ausreichen muss. Wer heute das Gegenteil behauptet, ist entweder ahnungslos oder spielt mit Absicht mit dem Feuer. (Beifall bei der FPÖ.)
Apropos ahnungslos: Da wären wir schon beim nächsten Teil der unendlichen Wahlgeschichte, beim sogenannten Kleber- oder Uhugate. Das hat nicht nur in Österreich für Kopfschütteln gesorgt, sondern uns auch international ziemlich blamiert. Übrigens ein Problem, wie unser Klubobmann H. C. Strache schon ausgeführt hat, das es bereits bei den Nationalratswahlen 2013 gegeben hat und auch bei der ÖH-Wahl 2015. Und natürlich stellt man sich da die Frage, warum das Innenministerium nicht schon damals darauf reagiert hat. Warum wurden beim kleinsten Verdacht, dass etwas nicht in Ordnung ist, nicht umfassende Tests und Ermittlungen durchgeführt? Und wie hat Ihre Behörde stattdessen darauf reagiert? – Sie forderte zu weiteren Gesetzesbrüchen auf und empfahl betroffenen Personen, lieber einen Uhu in die Hand zu nehmen und die Kuverts verbotenerweise zusammenzukleben. Das war ein weiterer Höhepunkt an Peinlichkeiten, der da passiert ist.
Heute wird nun endgültig die Wahl verschoben. Die wirklichen Gründe seien einmal dahingestellt, ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch noch einmal anmerken, dass der ursprüngliche Wahltermin für Ende September vorgesehen war und das Bundesministerium dann den Termin auf Anfang Oktober verlegt hat, eben mit der Bitte um einen Sicherheitspolster, falls solch unvorhergesehene Probleme auftauchen sollten. Und trotzdem wird die Wahl heute verschoben. Ich sage nur, werte Kollegen, das ist Dilettantismus in Reinkultur.
Was gibt es für Konsequenzen? – Es gibt keine personellen Konsequenzen und es gibt auch keine inhaltlichen Konsequenzen. Die Briefwahl zum Beispiel ist ein fehlerhaftes, manipulations- und missbrauchsanfälliges System. Das war sie von Anfang an, und genau deswegen gehört sie reformiert. Wir wollen – und das, was Frau Kollegin Glawischnig gesagt hat, entspricht absolut der Unwahrheit, muss man sagen – die Briefwahl in keiner Weise abschaffen. Wir wollen den bestmöglichen Schutz des geheimen, freien und persönlichen Wahlrechts sicherstellen, wir wollen nicht die Abschaffung, wie Sie behauptet haben oder wie medial berichtet wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Briefwahl soll unserer Meinung nach die Ausnahme für jene Menschen bleiben (Abg. Walser: Salzburg!), die im Ausland leben oder sich am Wahltag im Ausland befinden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Für Pflegebedürftige und Kranke soll es natürlich mobile Wahlkommissionen geben. Am Wahltag soll zudem die Möglichkeit bestehen, dass man mit Wahlkarte in jedem einzelnen Sprengel in Österreich, also überall, wählen kann. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.) Und es soll auch Vorwahltage geben. Mein Kollege hat das alles schon ausgeführt – Sie sagen hier reihenweise einfach nicht die Wahrheit.
Doch anstatt echte Reformen anzugehen, wird mit dem heutigen Gesetz ein neues Kapitel der historischen Gesetzgebung aufgeschlagen. Mit diesem Gesetz wird nämlich eine Wahl sui generis geschaffen – eine rechtlich meiner Meinung nach höchst bedenkliche Vorgangsweise.
Zur Sicherheit wird das Ganze natürlich auch noch in den Verfassungsrang gehoben, damit für den Verfassungsgerichtshof eben nicht die Möglichkeit besteht, das im Nachhinein im Wege des Gesetzprüfungsverfahrens auch noch aufzuheben oder zu ändern. Und wie immer spielen die Grünen und die NEOS die Steigbügelhalter für die Regierung – so wie bei der ORF-Generaldirektorenwahl, wie wir auch vor Kurzem wieder gesehen haben.
Zusammenfassend wäre aus unserer Sicht eine Wahl im Oktober auf jeden Fall machbar gewesen. Und das heutige Gesetz lässt gerade jene Reform um die Briefwahl ver-
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