Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aufgrund dieser Wichtigkeit hat der Verfassungsgerichtshof in allen Erkenntnissen seit jeher entschieden, dass die Möglichkeit einer Manipulation ausreichen muss. Wer heu­te das Gegenteil behauptet, ist entweder ahnungslos oder spielt mit Absicht mit dem Feuer. (Beifall bei der FPÖ.)

Apropos ahnungslos: Da wären wir schon beim nächsten Teil der unendlichen Wahlge­schichte, beim sogenannten Kleber- oder Uhugate. Das hat nicht nur in Österreich für Kopfschütteln gesorgt, sondern uns auch international ziemlich blamiert. Übrigens ein Problem, wie unser Klubobmann H. C. Strache schon ausgeführt hat, das es bereits bei den Nationalratswahlen 2013 gegeben hat und auch bei der ÖH-Wahl 2015. Und natürlich stellt man sich da die Frage, warum das Innenministerium nicht schon damals darauf reagiert hat. Warum wurden beim kleinsten Verdacht, dass etwas nicht in Ord­nung ist, nicht umfassende Tests und Ermittlungen durchgeführt? Und wie hat Ihre Be­hörde stattdessen darauf reagiert? – Sie forderte zu weiteren Gesetzesbrüchen auf und empfahl betroffenen Personen, lieber einen Uhu in die Hand zu nehmen und die Ku­verts verbotenerweise zusammenzukleben. Das war ein weiterer Höhepunkt an Peinlich­keiten, der da passiert ist.

Heute wird nun endgültig die Wahl verschoben. Die wirklichen Gründe seien einmal dahingestellt, ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch noch einmal anmerken, dass der ursprüngliche Wahltermin für Ende September vorgesehen war und das Bun­desministerium dann den Termin auf Anfang Oktober verlegt hat, eben mit der Bitte um einen Sicherheitspolster, falls solch unvorhergesehene Probleme auftauchen sollten. Und trotzdem wird die Wahl heute verschoben. Ich sage nur, werte Kollegen, das ist Dilet­tantismus in Reinkultur.

Was gibt es für Konsequenzen? – Es gibt keine personellen Konsequenzen und es gibt auch keine inhaltlichen Konsequenzen. Die Briefwahl zum Beispiel ist ein fehlerhaftes, manipulations- und missbrauchsanfälliges System. Das war sie von Anfang an, und ge­nau deswegen gehört sie reformiert. Wir wollen – und das, was Frau Kollegin Gla­wischnig gesagt hat, entspricht absolut der Unwahrheit, muss man sagen – die Brief­wahl in keiner Weise abschaffen. Wir wollen den bestmöglichen Schutz des geheimen, freien und persönlichen Wahlrechts sicherstellen, wir wollen nicht die Abschaffung, wie Sie behauptet haben oder wie medial berichtet wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Briefwahl soll unserer Meinung nach die Ausnahme für jene Menschen bleiben (Abg. Walser: Salzburg!), die im Ausland leben oder sich am Wahltag im Ausland be­finden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Für Pflegebedürftige und Kranke soll es natür­lich mobile Wahlkommissionen geben. Am Wahltag soll zudem die Möglichkeit beste­hen, dass man mit Wahlkarte in jedem einzelnen Sprengel in Österreich, also überall, wählen kann. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.) Und es soll auch Vorwahl­tage geben. Mein Kollege hat das alles schon ausgeführt – Sie sagen hier reihenweise einfach nicht die Wahrheit.

Doch anstatt echte Reformen anzugehen, wird mit dem heutigen Gesetz ein neues Ka­pitel der historischen Gesetzgebung aufgeschlagen. Mit diesem Gesetz wird nämlich eine Wahl sui generis geschaffen – eine rechtlich meiner Meinung nach höchst bedenk­liche Vorgangsweise.

Zur Sicherheit wird das Ganze natürlich auch noch in den Verfassungsrang gehoben, damit für den Verfassungsgerichtshof eben nicht die Möglichkeit besteht, das im Nach­hinein im Wege des Gesetzprüfungsverfahrens auch noch aufzuheben oder zu ändern. Und wie immer spielen die Grünen und die NEOS die Steigbügelhalter für die Regie­rung – so wie bei der ORF-Generaldirektorenwahl, wie wir auch vor Kurzem wieder ge­sehen haben.

Zusammenfassend wäre aus unserer Sicht eine Wahl im Oktober auf jeden Fall mach­bar gewesen. Und das heutige Gesetz lässt gerade jene Reform um die Briefwahl ver-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite