Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 92

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missen, die dringend notwendig gewesen wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Genau deswe­gen werden wir dem auch nicht zustimmen. Wir werden allerdings der Erweiterung der Wählerevidenz unsere Zustimmung erteilen, sodass auch 16-Jährige wählen können.

Ich sage Ihnen noch einmal: Es ist höchst an der Zeit, dass diese Regierung sowohl inhaltliche als auch personelle Konsequenzen zieht. Am besten wäre, Sie fängt gleich bei sich selbst an und tritt zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

 


13.41.46

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! An die Adresse der Kollegin Steger und an die FPÖ: Wenn man sich die Rede so zu Gemüte geführt hat, dann hat man den Eindruck, Sie und die FPÖ haben ein Problem mit der Briefwahl. Ich weiß aber nicht, ob das vielleicht auch einen Zusammenhang damit hat, dass der Stimmenanteil der FPÖ bei den Briefwählerinnen und Briefwählern offensichtlich ein bisschen geringer ist als bei den anderen Wählern – aber das muss nicht so sein. (Abg. Stefan: Wir haben schon gegen die Einführung ge­stimmt!)

Ich darf gleich zu Beginn folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1814/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 1257 d.B., wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 4 wird eine neue Ziffer 4a eingefügt:

„4a. § 10a Abs. 4 lautet:

„(4) Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat der Wähler aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert unge­öffnet in die Wahlurne zu legen. Will er das nicht, hat er das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben, worauf dieser das Wahlkuvert in die Wahlurne legt.““

*****

Letztlich ist das, glaube ich, eine Änderung im Sinne der gelebten Praxis, damit die Wäh­lerinnen und Wähler so handeln können, wie Sie auch wollen. (Abg. Peter Wurm: Re­volutionär! – Abg. Stefan: Hut ab!)

Die Verschiebung der Stichwahl auf den 4. Dezember 2016 ist ja letztlich aufgrund ei­nes technischen Fehlers notwendig – nicht mehr und nicht weniger. Es ist interessant, was da heute schon alles erzählt wurde. Ausgehend von dem, was bei den Wahlku­verts aufgrund dieses technischen Fehlers halt leider das Problem ist, muss man ganz nüchtern sagen: Ohne Verschiebung wäre das der erste Grund für eine Wahlanfech-


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