Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 93

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tung gewesen. Wahrscheinlich hätte man das dann zu Recht angefochten und die Wahl aufgehoben.

Wobei ich schon dazusagen darf – ich weiß nicht, wie es den Kolleginnen und Kollegen geht –, dass ich in den letzten Wochen sehr oft darauf angesprochen worden bin, ob es nicht vielleicht möglich gewesen wäre, in diesen Bezirken die Briefwahlkuverts noch einmal auszuzählen, und, wenn es tatsächlich Veränderungen und Manipulationen gibt, die Wahl zu wiederholen.

Aber letztlich hat sich der Verfassungsgerichtshof auf Formalfehler zurückgezogen. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, aber es ist schon festzuhalten: Nicht die Briefwahl als solche war das Problem am 22. Mai, sondern es waren Formalfehler, und es ist, was den 2. Oktober betrifft, ein technisches Problem. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Ich glaube, es ist richtig, dass vom Bundesministerium für Inneres sehr viel – auch an schriftlicher Information – über die Abwicklung der Wahlen in die Wege geleitet wurde, dass es zum Beispiel auch Schulungen für die Bezirkswahlbehörden gibt. (Zwischenruf des Abg. Mölzer.) Und ich glaube, es wäre schon sinnvoll, nicht immer gleich Ver­schwörungstheorien aufzustellen.

Das vorgelegte Gesetz ist sicherlich sinnvoll und notwendig. Ich persönlich bin sehr froh, dass in der Bezirksstadt Freistadt die Bürgermeisterwahl am 4. Dezember ermög­licht wird. Diese ist leider notwendig, da Bürgermeister Christian Jachs im Sommer plötz­lich verstorben ist.

Ich möchte an dieser Stelle schon auch festhalten, dass Wahlen Geld kosten. Natürlich muss uns Demokratie etwas wert sein. Allerdings sind nicht die Gemeinden dafür ver­antwortlich, daher meine Bitte, dass den Gemeinden diese Wahlkostenersätze entspre­chend vergütet werden. Man schätzt, dass allein in Oberösterreich diese Verschiebung circa 5 Millionen € kosten wird.

Meine Damen und Herren, seien wir ehrlich – ich bin in den letzten Wochen sehr oft da­rauf angesprochen worden –: Brauchen wir tatsächlich die Funktion des Bundespräsi­denten oder der Bundespräsidentin? (Ah-Rufe bei der FPÖ.) – Der Standort in der Poli­tik bestimmt oft den Standpunkt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Persönlich bin ich der Meinung, dass wir die Funktion des Bundespräsidenten sehr wohl brauchen. Der Bundespräsident leistet im Hintergrund viel mehr, als in der Öffent­lichkeit wahrgenommen wird. Es geht nicht nur um Repräsentation, Staatsbesuche und so weiter. Es ist sinnvoll, wenn gemeinsam mit der Wahlrechtsreform in den nächsten Monaten auch diskutiert wird (Zwischenruf des Abg. Neubauer), ob alle Möglichkeiten, Aufgaben et cetera des Bundespräsidenten, die im Jahre 1920 und 1929 definiert wor­den sind, noch zeitgemäß sind. Darüber darf man durchaus nachdenken und gemein­sam diskutieren.

Im Zusammenhang mit den bisherigen Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sei mir noch eine Bemerkung erlaubt: Ich glaube, wir – beginnend mit Kollegen Hagen – soll­ten ein bisschen darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll und gescheit ist, dass wir Reden von Kolleginnen und Kollegen hier öffentlich am Rednerpult werten. Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte vielleicht nicht mit Steinen werfen. Die Worte, die wir wählen (Abg. Neubauer: Das gilt aber auch für dich!), tragen schließlich auch zum Image von uns selbst und damit der Politik bei. Ich glaube, wir sollten in dieser Hinsicht wirklich vorsichtig sein. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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